Diese Art der Gespräche scheint es nicht überall zu geben.
bei uns ist es üblich, ein Gespräch nach den schriftlich erteilten Empfehlungen zu führen, nicht davor. Demnach handelt es sich aber auch nicht um ein Beratungsgespräch im o.g. Sinne, sondern um ein Gespräch, in dem die Empfehlung von der Lehrkraft begründet wird. Sorry!
Da die KlaKo zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht stattgefunden hat, kann es doch in deinem Fall nur um mündliche Empfehlungen gehen oder?
Keine weiterführende Schule darf Einsicht verlangen
Ist scheinbar auch nicht zu verallgemeinern, es S-H müssen auch Beratungsgespräche mit der empfohlenen bzw. mit der aufnehmenden Schule wahrgenommen werden (wenn Eltern eine andere als die empfolene Schuform auswählen). Zu diesem Gespräch müssen auch alle Unterlagen (Empfehlung, Zeugnis, ggf. Lernplan)vorliegen. Ebenso müssen diese Unterlagen zur Anmeldung an der empfohlenen Schule abgegeben werden.