Dienstversammlung meinst, dass der SL diese angesagt hat (bei uns heißt das Dienstbesprechung oder Dienstgespräch), bist du grundsätzlich verpflichtet anwesend zu sein.Man kann aber (zumindest an meiner Schule) aus einem wichtigen Grund nach Absprache mit dem SL auch mal fernbleiben.
Rechtliches müsste in der Dienstordnung für Lehrer und Schulleiter zu finden sein.
Wenn du jedoch eine Personalversammlung meinst, nämlich das Treffen des gesamten Personals, dann bist du nicht verpflichtet.
(Eine Angabe des Bundeslandes wäre für die Beantwortung deiner Frage hilfreich")