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Forum: "Arbeitsvertrag - un/befristet Saarland"

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Arbeitsvertrag - un/befristet Saarlandneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: edda18 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2009 16:55:38

Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag?
2. Staatsexamen /Abschluss 2007, ab 1. Februar 2007 bis aktuell 2009 3 befristete Arbeitsverträge als "mobile Lehrerreserve" in verschiedenen ERS (bin eigentlich Hauptschullehrerin).
Gerade kam ein neuer befristeter Arbeitsvertrag, der den ursprünglichen 1 jährigen Vertrag vom letzten Jahr ersetzen soll, zum Unterschreiben: vollbeschäftigte Aushilfslehrkraft, Entgelt TVL 11
Zitat aus dem Vertrag: " Es wird folgende Nebenabrede vereinbart: Der/Die Beschäftigte ist sich bewusst, dass aus diesem Vertrag kein Recht auf Beschäftigung über den o.a. Zeitpunkt hinaus hergeleitet werden kann."
Habe im Internet nichts gefunden. Von jungen Kollegen wird berichtet, dass nach 2 jähriger Tätigkeit als mobile Lehrerreserve mit befristeten Verträgen (bei mir war das Februar diesen Jahres) Anspruch auf unbefristeten Arbeitsvertrag besteht.
Bin für jeden Tipp dankbar


Arbeitsverträgeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2009 19:37:55

Der Hinweis kommt allerdings aus RLP.

Meine Erfahrungen sind: Es gibt kein Anrecht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich habe eine Kollegin, die erst nach dem 5. befristeten einen unbefristeten Vertrag erhalten hat. Sie musste sich jedoch auf die Stelle an der konkreten Schule bewerben, an der sie auch schon die ganze Zeit über unterrichtete. Denn ein unbefristeter Vertrag gibt einer Kollegin eine bessere rechtliche Position, wenn es um das Bleiben an der Schule geht.

Juristisch bin ich nicht so bewandert. Aber in ihrem Arbeitsvertrag stand immer als Grund die Vertretung für in Mutterschutz sich befindliche Kolleginnen. Jedesmal wurden andere Personen angeführt, so dass dieses stilistische Mittel als Grund gedeutet werden könnte, dass der vorherige befristete Arbeitsvertrag mit dem folgenden befristeten nichts zu tun habe. Deshalb konnte wohl kein Recht abgeleitet werden, einen befristeten zu erhalten, da der Grund immer ein vermeintlich anderer war.


nachfragenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: soschu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2009 22:26:59

am Besten bei der GEW oder dem sllv.

Die können auf jeden Fall weiterhelfen.

Grüße,

soschu


Arbeitsvertragneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: edda18 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.03.2009 05:30:20

Danke für Eure Antworten. Weil ich nach TVL (immerhin jetzt schon die 2. Stufe, ich bin übrigens 57 J., habe nach der 1. Staatsprüfung 77 nur eine längere Pause gemacht und 2005 das Ref. begonnen) bezahlt werde, bin ich nach dem Ref. gerade wieder aus der GEW rausgegangen, Beiträge zu hoch.
Klar, dort werde ich mich erkundigen.
Übrigens stehen/standen in jedem Vertrag auch Namen von Kolleginnen, die in Schwangerschaftsurlaub sind. Genauso wie in Rheinland-Pfalz)
Was mir nur dubios erscheint, ist dieser Zusatz, den ich mit unterschreibe bei Vertragsabschluss- "kein Anspruch auf..."
Ich bin eine billige Arbeitskraft- Beamtin ist aufgrund des Alters ausgeschlossen und nach der Änderung auf TVL koste ich im Vergleich zu gleichaltrigen Kollegen ja fast nix.
Ich werde bei der GEW fragen, habe aber wenig Hoffnung, das Ministerium wird sich schon abgesichert haben über die rechtliche Seite dieser Verträge.
Bin aber trotzdem an weiteren Beiträgen von Euch interessiert, vielleicht von älteren Kollegen/Innen, Seiteneinsteigern/innen.


Nicht verzweifelnneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: manni2525 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.03.2009 06:40:15

ich habe 1995 bis 2005 solche Verträge gehabt,
immer froh arbeiten zu dürfen,
heute ne vertretung in der pfalz, die am 31 ausläuft,
dann arbeitslos, aber erst 54 jahre alt.

Liebe Grüße

(vlt gibt es noch mehr Kollegen ?)


@edda18neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.03.2009 18:16:14

Der von mir beschriebene Fall liegt ähnlich. Die Kollegin hatte vor ca. 25 Jahren das 1. und 2. Staatsexamen abgelegt und hat nach einer ebenso langen Pause wieder angefangen zu arbeiten.


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