Das Kompendium Schwerpunktschule wird ja zur Zeit überarbeitet. Daher gehe ich davon aus, dass z. Z. noch das alte gilt.
Nun meine Fragen:
1. Es ist ja möglich, dass die I-Schüler auch einen H-Abschluss erreichen können. Ist es richtig, dass es dazu drei Wege gibt:
a) L-abschluss an der SPS anschließend BVJ an der BBS
b) L-Abschluss an der SPS anschließend Wiederholung der Klasse 9 ohne i-Status und damit H Abschluss. Dazu wird eine Schulzeitverlängerung benötigt, die nach den üblichen Kriterien gewährt werden kann. Die max Schulzeitverlängerung von drei Jahren kann nicht überschritten werden. Nur wie geht das in der praxis? (vorherige Klssenwiederholung? da Einstufung erst nach der Orientieungsstufe erfolgte?
c) Aufhebeung des I Status zum Ende des 1, Halbjahres Klasse 8 auf Antrag der Eltern nach Beratung durch den KL bzw derKlassenkonferenz; entscheidung durch die Stammschule.
Mein zweiter Fragenkomplex:
wie sieht es mit dem Englisch Unterricht aus, wenn die Schüler den H Abschluss erreichen möchten?