Was passiert, wenn eine Lehrkraft einen strafmündigen Schüler anzeigt z. B. wegen Beleidigung oder Körperverletzung? Wird da anders vorgegangen als bei Privatpersonen. Die Lehrkraft ist ja im Dienst.
Den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es ja nicht,
das StGB macht ja zwischen den Personen keinen Unterschied.
Allerdings müsste doch der Rektor Anzeige erstatten, oder?
§ 194 StGB Abs. 3 sagt:
(3) Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt.
Hat jemand Erfahrung?