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Forum: "Kombinierte Klasse - Hauptschule - Niedersachsen"
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| Kombinierte Klasse - Hauptschule - Niedersachsen | | von: mcfly
erstellt: 22.03.2011 06:37:18 |
Hi,
vielleicht kennt sich ja einer im Dschungel der Rechtsstreitigkeiten aus. Es geht um NIEDERSACHSEN!
Laut Erlass http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-22410-MK-20040209-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true können sogenannte Kombi-Klassen nur an Grund-, und Sonderschulen eingerichtet werden.
Jetzt habe ich aber erfahren, dass dies auch an Hauptschulen der Fall ist.
In einer Nachbarschaftsschule haben sie 2 Klassen jahrgangsübergreifend zusammengelegt. Ist das überhaupt rechtens?! Und wenn ja, wie viele verschiedene Jahrgänge darf man zusammenfassen?! ist es theoretisch möglich, 3 aufeinanderfolgende Jahrgänge kombiniert zu unterrichten? Und wie ist es dann mit der Höchstschülerzahl von 26?! Wird die außer Acht gelassen oder weiterhin berücksichtigt? Was ist, wenn eine Kombi-Klasse dadurch z.B. 29 Schüler aufweist, weil die kleinste Klasse nur 5 Schüler hat und somit alleine nicht bestehen kann? Oder wird dann die kleinste mit der mittleren zusammen gelegt?!
Oh man, soviele Fragen, ich hoffe, jemand hat darauf eine Anzwort! ))
Vielen Dank schonmal |
| Gemach, gemach! | | von: rhauda
erstellt: 22.03.2011 15:52:12 geändert: 22.03.2011 15:55:00 |
Das steht im Schulgesetz, dass im letzten Jahr erst verabschiedet wurde.
Was du sicherlich meinst ist, dass aus drei Jahrgängen wieder zwei werden. Das kommt immer darauf an, wie viele Schüler überhaupt zusammenkommen.
Übrigens stehen die Klassenbildungszahlen im Erlass, aber die Behörde zieht sich darauf zurück, dass es immer auch einer mehr pro Jahrgang sein kann, weil ja auch ein Schüler wegziehen könnte.
Dass auch ein Schüler zuziehen könnte, wird nicht in Betracht gezogen. Da kommt es dann auch schon einmal zu zwei Klassen mit jeweis 34 Schülern an der Realschule, obwohl bei 65 Schülern geteilt werden müsste.
Papier ist halt geduldig.
Ich bin jedenfalls dafür, die kleinen Klitschen dichtzumachen und die Schüler woanders zu beschulen. die Tatsache, dass jeder Schulträger seine Schule unbedingt behalten will und die Eltern schon Rabatz machen, wenn Hasilein mal 5 km mit dem Bus fahren muss, lähmt das System so unglaublich und kostet wahnsinnig viel Geld.
Wenn man aber eben auf wohnortnaher Beschulung besteht, muss man mit Kombiklassen leben. Ansonten gibt's ja auch immer die Möglichkeit, das Kind an einer anderen Schule anzumelden, wenn einem das nicht passt. |
| @rhauda | | von: mcfly
erstellt: 22.03.2011 17:39:22 geändert: 22.03.2011 17:41:11 |
Wäre nett, wenn du mir die Quelle nennen könntest!!
Mal gelesen hilft mir leider nicht weiter...
ich brauche das schwarz auf weiß. Das ist nämlich genau das Problem. Es sagt immer jeder, dass es irgendwo steht, aber wenn ich dann genauer frage, kann es mir keiner sagen...
Da bist du in guter Gesellschaft.
Und dass der Erlass nicht mehr gilt ist auch nicht wahr. Er wurde zwar 2004 in Kraft gesetzt, jedoch seitdem nicht aufgehoben. Er wurde nur 2008, 2009 und 2010 geändert!!!! Guckst du hier:
http://www.schure.de/22410/307/84001,3.htm
Und die Änderungen betreffen nur Randpunkte und sind z.t. nur Wortwahländerungen!
Aufgehoben ist der Erlass von 1995, der auch unter o.a. Link abrufbar ist!!!
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