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Forum: "Minusstunden - Plusstunden"
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| So | | von: klexel
erstellt: 08.06.2011 13:16:09 geändert: 08.06.2011 13:21:33 |
weit ich weiß, ist das im niedersächsischen Schulrecht nirgends expliziert aufgeführt. Es ist eine Sache der Gesamtkonferenz, ein sinnvolles Konzept zu beschließen.
Bei uns ergeben ausgefallene Randstunden Minusstunden, Vertretungsstunden Plusstunden, Hitzefrei etc. sind Minusstunden, Eis/Schneefrei ergibt Minusstunden, dafür brauchen wir aber auch gar nicht erst anzutreten und bleiben dann zu Hause.
Für eine Klassenfahrt gibt es 4 Plusstunden - nicht viel, geht aber nicht anders.
Wer viele Plusstunden sammelt, kann im nächsten (Halb)jahr eine Stunde weniger unterrichten - wer viele Minusstunden angesammelt hat, muss mehr unterrichten.
Bei uns gilt meistens: Keine Kunden - keine Stunden
Wichtig ist bei dieser ganzen Erbsenzählerei eigentlich nur, dass es ein für alle durchschaubares und schlüssiges Konzept gibt, das konsequent gehandhabt wird. Eine Mauschelei ist immer Grund für Ärger und Unmut.
Allerdings habe ich bei früheren Schulleitern, die weniger genau gerechnet haben, immer wieder festgestellt, dass sich im Endeffekt irgendwie alles wieder ausgleicht.
Ich fahre auf Klassenfahrt, habe jede Menge Plusstunden, aber am Schuljahresende sind die 10. Klassen weg und ich habe reichlich Stundenausfall. Oder ich vertrete längerfristig mit Mehrarbeit einen kranken Kollegen, habe aber viel Ausfall, wenn die 9. Klassen im Praktikum sind.
Was ich in Niedersachsen noch nie erlebt habe, ist, dass die Überstunden / Vertretungsstunden / Plusstunden auf Antrag ausbezahlt werden, wie es in manchen Bundesländern üblich ist.
Übrigens kannst du hier auch nach weiteren Foren suchen, denn dieses Thema hatten wir schon öfter in der ein oder anderen Form. Gib mal in die Suche für Foren: Plusstunden oder Minusstunden oder Vertretungsstunden oder Mehrarbeit ein. |
| Soooo | | von: klexel
erstellt: 08.06.2011 16:22:30 geändert: 08.06.2011 16:24:16 |
viel Text, aber irgendwie doch schwammig.
Daraus folgt, dass ausfallende Stunden nur dann relevant werden können, wenn Lehrkräfte vergütungsfähige Mehrarbeit längstens drei Monate vor den ausfallenden Stunden angesammelt haben.
Nur tatsächlich erteilte Unterrichtsstunden können vergütet werden. Nicht unterrichtliche Tätigkeiten sind keine Mehrarbeit.
Das ist genau das, was ich mit: Keine Kunden - keine Stunden - oben beschrieben habe:
Also: Wenn ich in einer Stunde, die ausfällt, weil die Klasse nicht da ist, Vertretungsunterricht in einer anderen Klasse mache, ist es ausgeglichen.
Wenn ich in der Stunde den ach so chaotischen Fachraum ausmiste - ist das zwar sehr löblich, aber es ist nicht unterrichtsrelevant und wird nicht angerechnet, also Minusstunde.
Unser früherer SL hat dann immer den Trick angewandt, dass ich mir zwei oder 3 Schüler, die wg. Freistunde rumlungern, dazuhole. Dann wurde auch eine solche Stunde angerechnet
Und wenn ich stattdessen im Lehrerzimmer korrigiere, ist das auch mein Privatvergnügen...
Da so ein Durcheinander nicht für alle sofort nachvollziehbar ist, sollte eine eindeutige Regelung durch die Schulleitung und den Personalrat gefunden werden, um Streit zu vermeiden.
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| Plus- und Minus-Stunden | | von: missmarpel93
erstellt: 08.06.2011 16:45:15 |
Im Grunde ganz einfach, machst Du mehr Unterrichtsstunden je Woche als das Deputat hergibt, sind as Plus-Stunden. machst Du weniger sind das Minus-Stunden
machst Du mehr als drei Vertretungsstunden sind dies abrechenbare Überstunden.
Wirst Du zu einer Vertretung eingeteilt, weil Du im Lz abhängst und eine Freistunde hast, darfst Du abrechnen. Der Haken ist, bist Du freigesetzt, weil deine Lerngruppe ausgeplant ist und Du hierdurch eine zusätzliche Freistunde "gewonnen" hast, geht das ganze neutral aus und ist nicht abrechenfähig.
Machst Du im Juli 10 Vertretungsstunden, deine Stunden bei den 10ern oder 13ern entfallen aber, da diese Lerngruppen bereits entlassen worden sind, werden die Stunden verrechnet. 10 zusätzliche abzüglich 6 entfallene macht 4 Überstunden.
Machst Du in einem Schulhalbjahr als Dauervertretung mehr Stunden als deinem Wochenstundendeputate ntsprechen, kannst Du zum einen die Überstunden abrechnen oder zum anderen dir die Plusstunden auf das nächste Halbjahr oder Schuljahr übertragen lassen.
Bsp:
Erstes Halbjahr 25,5 WS (Deputat 25,5 WS),
zweites Halbjahr 28,5 WS (drei Plus-Stunden), dann hast Du insgesamt 1,5 Plusstunden, die dir auf das nächste Schuljahr angerechnet werden. Du musst also von vorn herein im zweiten jahr nur (25,5 - 1,5 WS) 24 WS "vor Kreide" Deine SL muss zusehen, dass sich weder Plus- noch Minus-Stunden über einen längeren zeitraum anhäufen. Und wenn welche anfallen müssen sie zeitnah(spätestens im Folgejahr) ausgeglichen werden. Letzteres ist eine theoretische Variante, die Wirklichkeit sieht anders aus. |
| Danke erstmal | | von: mcfly
erstellt: 08.06.2011 18:45:22 |
@klexel
Ja, so ähnlich wird das ja auch gehandhabt bei uns...
Nur, dass wir keine Minusstunden bekommen, wenn wir statt Unterrichtsausfall einen Fachraum aufräumen...
Des weiteren hast du recht. Ich fragte nach einer rechtlichen Regelung. Wenn es die aber nicht gibt, ist es wohl so, dass ich mal gucke, was irgendwann mal auf einer GK beschlossen wurde...
@missmarpel93
Wirst Du zu einer Vertretung eingeteilt, weil Du im Lz abhängst und eine Freistunde hast, darfst Du abrechnen. Der Haken ist, bist Du freigesetzt, weil deine Lerngruppe ausgeplant ist und Du hierdurch eine zusätzliche Freistunde "gewonnen" hast, geht das ganze neutral aus und ist nicht abrechenfähig.
Heißt das jetzt, dass ich keine Minusstunden bekommen kann, wenn eine Klasse einen Ausflug macht und ich sie demzufolge nicht unterrichten kann?!?!
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