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Forum: "Minusstunden - Plusstunden"

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Minusstunden - Plusstundenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mcfly Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2011 10:33:37

Hi...

vielleicht kann mir jemand im Rechtsdschungel weiter helfen. Es geht um Niedersachsen!
Die Frage ist ganz einfach!
Gibt es eine rechtliche Regelung bezüglich Plus- und Minusstunden?
An unserer Schule gibt es natürlich Minusstunden, wenn der Unterricht ausfällt, weil man eine Stunde abhängt.
Es gibt auch Plusstunden, wenn man vertreten muss. Soweit so gut.
Allerdings gibt es auch Minusstunden, wenn eine Klasse aufgrund von Praktikum, Klassenfahrt oder Tagesausflug nicht da ist und man diese Stunde, wo man die Klasse hätte nicht halten kann. Ist das allerdings rechtens??? Schließlich befindet man sich ja in der Schule und ist praktisch an seinem Arbeitsplatz?
Weiterhin gibt es Minusstunden, wenn nach der Zeugniskonferenz bzw. Abschlussfeier die 10. Klasse keinen Unterricht mehr hat und man diesen Unterricht nicht abhalten kann. Ist auch das rechtens???
Schließlich häuft man im schlimmsten Fall ja in beiden Fällen dutzende Minusstunden an. In meinem Fall wären das fast 20 Minusstunden, weswegen man im nächsten HAlbjahr mir wohl eine Stunde MEhrarbeit aufdrücken würde. Das finde ich allerdings sehr, sehr ungerecht!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!


Schulrecht Nds.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: oneida Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2011 12:24:04

Hallo,
zum niedersächsischen Schulrecht kann ich dir http://www.schure.de/ empfehlen. Möglicherweise ist http://www.schure.de/64100/11,04031.htm einen Blick wert.


Leider nicht...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mcfly Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2011 12:37:46

...dennoch danke dafür. Eben das ist ja auch das Problem. In dem Rechtsdschungel steigt man nicht durch...
Ich hätte gerne schwarz auf weiß, dass es für Ausfall durch Schulpraktika, Klassenfahrten und Tagesausflüge Minusstunden gibt... Nur kann ich das nirgends finden... HIIIILFFEEEEE ...


Soneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2011 13:16:09 geändert: 08.06.2011 13:21:33

weit ich weiß, ist das im niedersächsischen Schulrecht nirgends expliziert aufgeführt. Es ist eine Sache der Gesamtkonferenz, ein sinnvolles Konzept zu beschließen.

Bei uns ergeben ausgefallene Randstunden Minusstunden, Vertretungsstunden Plusstunden, Hitzefrei etc. sind Minusstunden, Eis/Schneefrei ergibt Minusstunden, dafür brauchen wir aber auch gar nicht erst anzutreten und bleiben dann zu Hause.
Für eine Klassenfahrt gibt es 4 Plusstunden - nicht viel, geht aber nicht anders.

Wer viele Plusstunden sammelt, kann im nächsten (Halb)jahr eine Stunde weniger unterrichten - wer viele Minusstunden angesammelt hat, muss mehr unterrichten.

Bei uns gilt meistens: Keine Kunden - keine Stunden

Wichtig ist bei dieser ganzen Erbsenzählerei eigentlich nur, dass es ein für alle durchschaubares und schlüssiges Konzept gibt, das konsequent gehandhabt wird. Eine Mauschelei ist immer Grund für Ärger und Unmut.

Allerdings habe ich bei früheren Schulleitern, die weniger genau gerechnet haben, immer wieder festgestellt, dass sich im Endeffekt irgendwie alles wieder ausgleicht.

Ich fahre auf Klassenfahrt, habe jede Menge Plusstunden, aber am Schuljahresende sind die 10. Klassen weg und ich habe reichlich Stundenausfall. Oder ich vertrete längerfristig mit Mehrarbeit einen kranken Kollegen, habe aber viel Ausfall, wenn die 9. Klassen im Praktikum sind.

Was ich in Niedersachsen noch nie erlebt habe, ist, dass die Überstunden / Vertretungsstunden / Plusstunden auf Antrag ausbezahlt werden, wie es in manchen Bundesländern üblich ist.

Übrigens kannst du hier auch nach weiteren Foren suchen, denn dieses Thema hatten wir schon öfter in der ein oder anderen Form. Gib mal in die Suche für Foren: Plusstunden oder Minusstunden oder Vertretungsstunden oder Mehrarbeit ein.


gukstu hier:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2011 15:56:55



Sooooneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2011 16:22:30 geändert: 08.06.2011 16:24:16

viel Text, aber irgendwie doch schwammig.

Daraus folgt, dass ausfallende Stunden nur dann relevant werden können, wenn Lehrkräfte vergütungsfähige Mehrarbeit längstens drei Monate vor den ausfallenden Stunden angesammelt haben.

Nur tatsächlich erteilte Unterrichtsstunden können vergütet werden. Nicht unterrichtliche Tätigkeiten sind keine Mehrarbeit.

Das ist genau das, was ich mit: Keine Kunden - keine Stunden - oben beschrieben habe:

Also: Wenn ich in einer Stunde, die ausfällt, weil die Klasse nicht da ist, Vertretungsunterricht in einer anderen Klasse mache, ist es ausgeglichen.

Wenn ich in der Stunde den ach so chaotischen Fachraum ausmiste - ist das zwar sehr löblich, aber es ist nicht unterrichtsrelevant und wird nicht angerechnet, also Minusstunde.

Unser früherer SL hat dann immer den Trick angewandt, dass ich mir zwei oder 3 Schüler, die wg. Freistunde rumlungern, dazuhole. Dann wurde auch eine solche Stunde angerechnet

Und wenn ich stattdessen im Lehrerzimmer korrigiere, ist das auch mein Privatvergnügen...

Da so ein Durcheinander nicht für alle sofort nachvollziehbar ist, sollte eine eindeutige Regelung durch die Schulleitung und den Personalrat gefunden werden, um Streit zu vermeiden.



Plus- und Minus-Stundenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2011 16:45:15

Im Grunde ganz einfach, machst Du mehr Unterrichtsstunden je Woche als das Deputat hergibt, sind as Plus-Stunden. machst Du weniger sind das Minus-Stunden

machst Du mehr als drei Vertretungsstunden sind dies abrechenbare Überstunden.

Wirst Du zu einer Vertretung eingeteilt, weil Du im Lz abhängst und eine Freistunde hast, darfst Du abrechnen. Der Haken ist, bist Du freigesetzt, weil deine Lerngruppe ausgeplant ist und Du hierdurch eine zusätzliche Freistunde "gewonnen" hast, geht das ganze neutral aus und ist nicht abrechenfähig.

Machst Du im Juli 10 Vertretungsstunden, deine Stunden bei den 10ern oder 13ern entfallen aber, da diese Lerngruppen bereits entlassen worden sind, werden die Stunden verrechnet. 10 zusätzliche abzüglich 6 entfallene macht 4 Überstunden.

Machst Du in einem Schulhalbjahr als Dauervertretung mehr Stunden als deinem Wochenstundendeputate ntsprechen, kannst Du zum einen die Überstunden abrechnen oder zum anderen dir die Plusstunden auf das nächste Halbjahr oder Schuljahr übertragen lassen.

Bsp:
Erstes Halbjahr 25,5 WS (Deputat 25,5 WS),
zweites Halbjahr 28,5 WS (drei Plus-Stunden), dann hast Du insgesamt 1,5 Plusstunden, die dir auf das nächste Schuljahr angerechnet werden. Du musst also von vorn herein im zweiten jahr nur (25,5 - 1,5 WS) 24 WS "vor Kreide" Deine SL muss zusehen, dass sich weder Plus- noch Minus-Stunden über einen längeren zeitraum anhäufen. Und wenn welche anfallen müssen sie zeitnah(spätestens im Folgejahr) ausgeglichen werden. Letzteres ist eine theoretische Variante, die Wirklichkeit sieht anders aus.


Dasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2011 18:13:04

Problem ist ja, dass im ersten Beitrag nach einer gesetzlichen Regelung für Niedersachsen gefragt wurde.
Da helfen Erfahrungsberichte aus anderen Bundesländern nur bedingt.

So wie ich rhauda kenne, hätte sie einen entsprechenden Paragrafen sicher gepostet, wenn es ihn denn gäbe. Stattdessen hat sie "nur" den GEW-Text gepostet. Das zeigt ja, dass es eben keine exakte Regelung gibt. Der GEW-Test ist sicher hilfreich, aber es bedarf letztendlich einer genauen Regelung seitens der GK, um Streit zu vermeiden.

LG
klexel


Danke erstmalneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mcfly Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2011 18:45:22

@klexel

Ja, so ähnlich wird das ja auch gehandhabt bei uns...
Nur, dass wir keine Minusstunden bekommen, wenn wir statt Unterrichtsausfall einen Fachraum aufräumen...

Des weiteren hast du recht. Ich fragte nach einer rechtlichen Regelung. Wenn es die aber nicht gibt, ist es wohl so, dass ich mal gucke, was irgendwann mal auf einer GK beschlossen wurde...

@missmarpel93

Wirst Du zu einer Vertretung eingeteilt, weil Du im Lz abhängst und eine Freistunde hast, darfst Du abrechnen. Der Haken ist, bist Du freigesetzt, weil deine Lerngruppe ausgeplant ist und Du hierdurch eine zusätzliche Freistunde "gewonnen" hast, geht das ganze neutral aus und ist nicht abrechenfähig.
Heißt das jetzt, dass ich keine Minusstunden bekommen kann, wenn eine Klasse einen Ausflug macht und ich sie demzufolge nicht unterrichten kann?!?!



Neinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dinni82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2011 18:54:40 geändert: 08.06.2011 18:59:24

da hast du missmarple falsch verstanden.

Wenn du laut Plan frei hast aber in der Zeit vertreten musst, dann gibts plus. Fällt eine Stunde aus und du wirst in einer anderen Klasse zum Ausgleich eingesetzt gibts +-0.

Ist eine Klasse weg und du hast frei, dann hast du auch Minusstunden.

Selbst, wenn wie in diesem Jahr durch Schneefall die Schule ausfällt und du keine Chance hast Schüler zu unterrichten hast du Minusstunden. (außer dein Kollegium erfindet ne andere tolle Regelung, wie z.B. vorgezogenen DiB etc)


Die Fachraumregelung ist schon luxuriös. Das erwartet man bei uns in der "Freizeit". Nach dem Motto: Ausgefallener Unterricht ist nur durch Unterricht auszugleichen. (Auch Klexels Variante wäre in meiner Schule nicht akzeptiert . AUßER man hat nen Stein im Brett bei der Schulleitung...)


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