Hi.
Eine rechtliche Frage:
Gemäß Berufsbildungsgesetz ist ein Ausbildungsbetrieb verpflichtet (sinngemäß) alle materiellen Güter zur Verfügung zu stellen, die der Azubi zum Erreichen des Ausbildsungsziels benötigt. Zu gut Deutsch: Kein Azubi muss sein Werkzeug selbst kaufen.
So weit, so unstrittig. Aber wie sieht's mit Schulbüchern aus? Sind das solche Materialien im Sinne des BBiG?
Bei den kleinen Handwerksbetrieben sieht's in der Realität bei uns doch eher so aus, dass die Schulbuchkosten eher am Azubi hängen bleiben. Nun kosten 5 Bücher für 3 Jahre nicht gerade die Welt, für einen Azubi im 1. Lehrjahr ist das aber doch einiges.
Weiß jemand, ob die Betriebe die Kosten für die Bücher übernehmen MÜSSEN? (bitte nicht "spekulieren", ich bräuchte mal eine sichere Aussage, am besten mit Fundstelle)
Danke und Gruß,
Frank