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Forum: "Grundschulempfehlungen"

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Grundschulempfehlungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: anne589 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.09.2012 12:38:04

Liebe Lehrerinnen und Lehrer,

im Rahmen meines Masterstudiums schreibe ich zurzeit meine Masterarbeit zum Thema Grundschulempfehlungen, vorzugsweise auf die Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern bezogen.

Diesbezüglich würde ich gerne wissen, wie solche Empfehlungen für die weiterführenden Schulen zustande kommen. Da in der Literatur bzw. Schulgesetzen/-ordnungen nur ganz allgemein theoretische Grundlagen für eine Empfehlung aufgeführt werden, würde ich gerne einige praktische Erfahrungsberichte Ihrerseits sammeln.
Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, mir Ihre Vorgehensweise, Probleme und Schwierigkeiten oder ganz allgemein ihre Erfahrungen bei dieser entscheidenden Aufgabe zu schildern.

Gerne können Sie mich auch persönlich unter annewallrich@uni-koblenz.de
anschreiben.

Über einige unterstützende Beiträge wäre ich sehr erfreut!

Mit freundlichen Grüßen, Anne Wallrich


Wenns auchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.09.2012 18:59:24 geändert: 17.09.2012 18:59:46

ein Bericht aus dem Saarland sein darf, das immerhin von RHP umzingelt ist, dann wäre zum Wie zu sagen:
Wenn du 4 Jahre lang ein Kind durch die GS-Zeit hindurch begleitet hast, fällt es erst einmal nicht besonders schwer, einen Entwicklungsbericht zu erstellen, der ja die Vergangenheit zusammenfasst. Die Schwierigkeit beginnt da, wo es darum geht, in die Zukunft zu blicken und das Kind in seiner weiteren Entwicklung einzuschätzen. Besonders elend ist mir bei Kindern, bei denen zu vermuten ist, dass im 2. Halbjahr der Kl. 4 der "Knoten platzt", aber die Empfehlungen ja am Ende des 1. Halbjahres rausgehen.
Man muss, so denke ich, für den Moment entscheiden. Niemand weiß, wie ein Kind sich im Laufe von 5 Jahren entwickeln wird. Darum richte ich meine Empfehlungen nach dem aktuellen Lern- und Leistungsstand und nach der Zeit, die das Kind gebraucht hat, um da hinzukommen. Verbindlich sind die Empfehlungen bei uns ohnehin nicht mehr, die Eltern können eh machen, was sie wollen, und ich finde das auch hilfreich. In einigen Fällen hätte ich mich z.B. nicht getraut, das Kind zum Gymnasium zu schicken, die Eltern habens dann aber gemacht. Bisher gehts gut (d.h. seit 2 Jahren).


Die Rechtsanwälte und die Grundschuleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2012 17:13:17

In Bayern bieten Rechtsanwälte den Eltern ihre Dienste an, um die gesetzlichen Vorgaben "gängig" zu machen.

http://schulrecht-bayern.rechtsanwalt-zoller.de/uebertrittszeugnis-bayern-grundschulempfehlung.html

Eine rein theoretische Erörterung innerhalb einer Masterarbeit bringt keine Erkenntnisse, denn die einzelnen Schulparagraphen stehen fest. Diese kann auch ein Lehrer verstehen. Das Interessante ist die Praxis. Und dazu gehört in Bayern der im Auftrag der Eltern klagende Rechtsanwalt. Die Furcht davor macht die Notengebung der Lehrer geschmeidig, weil der Dienstherr nicht voll hinter seinen Pädagogen steht. Um diese Problematik erfassbar zu machen, bedürfte es einiger Tiefeninterviews sowohl auf Eltern- wie auch auf Lehrerseite.


Bayernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2012 19:31:46 geändert: 30.10.2012 19:53:57

Mit einem Rechtsanwalt hatten wir an einer Grundschule in Bayern bisher noch nie etwas zu tun. Das sind Gott sei Dank immer noch die Ausnahmen - doch gerade mit denen wird halt Angst erzeugt und schon entsteht ein gewisses Bild. Allerdings gibt es gewisse, wenn auch wenige Schulen in Bayern, wo es Usus ist, Rechtsanwälte zu konsultieren.
Hier bekommst du für Bayern evtl. Infos, denn diese Seite empfehle ich auch Eltern:
http://www.note1plus.de/

Hier die offizielle Seite:
http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

Ich glaube, wenn man das Übertrittsverfahren in Bayern einmal theoretisch durchblickt hat, ist es auch einigermaßen klar, wie das Übertrittszeugnis zustande kommt.
Es ist eigentlich ein normales Zeugnis, wie es zu den Halbjahren und dem Schuljahrsende geschrieben wird nur, dass dann zusätzlich der Notendurchschnitt von D, M, HSu angegeben wird und die besonderen Empfehlungen in der Regel wegfallen und dieses Anfang Mai verteilt wird. Es ist also nichts anderes.
Für die Probearbeiten gibt es im 4. Schuljahr besondere Bedingungen, aber das sieht man ja bei den Vorgaben.
Auffallend ist, dass alles stressiger ist, mehr Probearbeiten geschrieben werden müssen und der Stoff dadurch schneller durchgenommen werden muss. Dadurch lastet auf den Kindern mehr Druck, weil sie ja einen Notenschnitt erreichen wollen bzw. müssen. Ebenso sind manche Eltern geneigt, über Bewertungen und Punktegebung zu verhandeln, vor allem wenn die Probearbeit an der Grenze zur besseren Note ist. Wenn man mit der Lehrkraft sowieso nicht klargekommen ist, suchen diese Eltern erst Recht den Grund einer schlechteren Note beim Lehrer.
Dass der Übertrittsdruck gemeinschaftlich als enorm empfunden wird, sieht man auch an der Zeit nach Anfang Mai.
Jeder der Beteiligten ist richtig froh, dass endlich diese schweren Monate rum sind.
Die Kehrseite der Medaille: Viele Schüler bräuchten dann eine echte Pause und sind mitunter nur schwer zu motivieren, den Rest den Schuljahrs im "Normalverfahren" zu beenden.


Freie Wahl @ysnpneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2012 20:22:19 geändert: 31.10.2012 05:51:21

In einigen Bundesländern entscheiden die Eltern (s.o. auch das Saarland). Das nutzen in RLP mindestens 50 Prozent der Eltern, die ihr Kind am Gy anmelden. Jedes Kind hat das Recht, zwei Jahre zu bleiben. Gesetzlich ist es unendlich schwer, ein Kind aus dieser Schulart zu zwingen. Da muss man die Eltern schon zur Freiwilligkeit überreden. Man könnte diese Phase auch als fast echte Orientierungsstufe bezeichnen.

Und in Bayern oder in Sachsen sitzen nur die Zweierschüler in der gymnasialen Anstalt. Dies müsste doch mit ein Grund sein, weshalb diese Bundesländer im Ranking - was immer auch gemessen wird - vorne stehen.

Die strengen bayrischen Bedingungen können Grenzgänger umgehen, wenn sie im Nachbarbundesland sich ein Gy aussuchen, um dann nach einer Schamfrist nach Bayern zurückzukehren. Vom Gy kommend können sie dann in Bayern in der gewünschten Schulart einsteigen. So viel Ungerechtigkeit muss sein.


Mitspracherecht der Schülerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: anne589 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2012 20:40:16

Ich danke für Ihre Beiträge und persönlichen Erfahrungswerte.

Mich würde an dieser Stelle noch die Rolle des Schülers interessieren. Selbstverständlich bekommt er den Druck etc. alles in der Klasse, aber auch zu Hause zu spüren (Innerhalb des Übergangs an sich ist die Rolle ganz offensichtlich).
Mich würde aber ganz konkret anhand ihrer praktischen Erfahrungen interessieren, inwieweit die Schüler bei der Wahl der weiterführenden Schule überhaupt ein "Mitspracherecht" haben. Gibt es tatsächlich Eltern, die ihr Kind aufgrund ihrer hohen Bildungsaspirationen auch gegen den Willen des Kindes ans Gymnasium anmelden?

Dies interessiert mich sowohl in Bezug auf Bundesländern, in denen das Elternrecht Vorrang hat als auch in den Bundesländern, in denen die Eltern ihre Kinder am Probeunterricht o.ä. anmelden können und eben dies mit ihren Kindern absprechen (oder nicht).

Mfg


So rumneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tanteerna Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2012 20:49:12

...habe ich das noch nie erlebt.

Die gängige Variante ist bei uns eher "Wegen UNS muss er nicht aufs Gymnasium, aber er will halt unbedingt".

Dann weiß ich in der Regel Bescheid.

tanteerna


Mitsprachrechtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2012 23:44:28 geändert: 30.10.2012 23:52:22

- Zuerst wird ja ein gewisser Durchschnitt erreicht.
- An diesem Durchschnitt wird dann meistens die Schule gewählt.
- Die meisten Eltern berücksichtigen dann den Willen ihres Kindes, wobei die Kinder sich ihr zukünftiges Schülerdasein in der Sekundarstufe nicht so richtig vorstellen können und da doch zu unrealistischen Vorstellungen neigen.
- Viele Kinder lassen sich von der Meinung ihrer Eltern beeinflussen.
- Wenn es um Mittelschule oder Realschule geht, dann drängen viele Eltern ihre Kinder doch dazu, den Realschulschnitt zu erreichen. Hintergrund ist, dass viele Eltern befürchten, dass mit der Mittelschule die beruflichen Startchancen nicht unbedingt rosig sind.
- Den absoluten Ehrgeiz unbedingt mit Gewalt aufs Gymnasium gehen zu wollen, war in meinen Klassen bisher nicht so ausgeprägt. Mit der Realschule sind auch viele zufrieden. (Man kann ja von der Realschule gut weiter aufbauen.) Es gab schon Schüler, die eigentlich den Schnitt für das Gymnasium gehabt hätten, aber lieber auf die Realschule gingen (bei solchen Fällen setzen sich die Eltern schon einmal öfter durch), weil der Schnitt knapp erreicht wurde oder man das G 8 als zu stressig für sein Kind empfand. Es gab auch schon Schüler, die mit einem sehr guten Notenschnitt lieber auf die Realschule gingen, weil sie nach eigener Aussage nicht gern "lernen".
- Dass ein Kind auf eine gewisse Schule "gezwungen" wird, habe ich bisher nicht erlebt, das geht bei den selbstbewussten Kindern dieser Generation nicht. Außerdem sind Eltern schon so vernünftig, dass sie wissen, dass man niemand gegen seinen Willen irgendwo hinzwingen kann.


@ysnpneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.10.2012 06:04:53 geändert: 31.10.2012 06:05:51

Außerdem sind Eltern schon so vernünftig, dass sie wissen, dass man niemand gegen seinen Willen irgendwo hinzwingen kann.

Ich vermute, das hängt von der Schullandschaft ab. In RLP wurden RS und HS zusammengelegt. Damit wurde die RS als Leistungsschule nahezu abgeschafft. Sie bekam einen neuen Namen: Realschule plus. Da es für die Schularten keine Leistungsvoraussetzungen gibt, liegt auf der Hand, dass die RS nicht die Wahl der Vernunft ist, und das Gy ebenfalls nicht, wie weiter oben beschrieben.

Bayern und Sachsen auf der einen Seite und nahezu alle andern Bundesländer auf der anderen produzieren unterschiedliche Schulwelten. Die Frage ist nach Bayern und Sachsen: Wie lange noch können die beiden Bundesländer Zehnjährigen verweigern, die RS oder das Gy zu besuchen. Ist das verfassungsrechtlich noch geboten? Widerspricht diese Praxis nicht den demokratischen Gepflogenheiten? Wir alle wissen: Leistungsentwicklungen der Kinder vorauszusagen ist keine wissenschaftliche Übung, denn zu viele Imponderabilien trüben den Blick in die Glaskugel.


Entscheidend ist oft:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.10.2012 07:35:42

- wo gehen meine Freunde hin
- wie viel Nachmittagsunterricht habe ich
- passt die Buslinie (kurze Fahrzeit, möglichst ohne Umsteigen)
- gefällt mir das Schulgebäude (Tag der offenen Tür)
- welche Zusatzangebote gibt es
Kristallisiert sich zumindest in Elternsprechstunden 5/6 heraus
rfalio


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