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Forum: "Grundschulempfehlungen"
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| Wenns auch | | von: janne60
erstellt: 17.09.2012 18:59:24 geändert: 17.09.2012 18:59:46 |
ein Bericht aus dem Saarland sein darf, das immerhin von RHP umzingelt ist, dann wäre zum Wie zu sagen:
Wenn du 4 Jahre lang ein Kind durch die GS-Zeit hindurch begleitet hast, fällt es erst einmal nicht besonders schwer, einen Entwicklungsbericht zu erstellen, der ja die Vergangenheit zusammenfasst. Die Schwierigkeit beginnt da, wo es darum geht, in die Zukunft zu blicken und das Kind in seiner weiteren Entwicklung einzuschätzen. Besonders elend ist mir bei Kindern, bei denen zu vermuten ist, dass im 2. Halbjahr der Kl. 4 der "Knoten platzt", aber die Empfehlungen ja am Ende des 1. Halbjahres rausgehen.
Man muss, so denke ich, für den Moment entscheiden. Niemand weiß, wie ein Kind sich im Laufe von 5 Jahren entwickeln wird. Darum richte ich meine Empfehlungen nach dem aktuellen Lern- und Leistungsstand und nach der Zeit, die das Kind gebraucht hat, um da hinzukommen. Verbindlich sind die Empfehlungen bei uns ohnehin nicht mehr, die Eltern können eh machen, was sie wollen, und ich finde das auch hilfreich. In einigen Fällen hätte ich mich z.B. nicht getraut, das Kind zum Gymnasium zu schicken, die Eltern habens dann aber gemacht. Bisher gehts gut (d.h. seit 2 Jahren).
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| Die Rechtsanwälte und die Grundschule | | von: bakunix
erstellt: 30.10.2012 17:13:17 |
In Bayern bieten Rechtsanwälte den Eltern ihre Dienste an, um die gesetzlichen Vorgaben "gängig" zu machen.
http://schulrecht-bayern.rechtsanwalt-zoller.de/uebertrittszeugnis-bayern-grundschulempfehlung.html
Eine rein theoretische Erörterung innerhalb einer Masterarbeit bringt keine Erkenntnisse, denn die einzelnen Schulparagraphen stehen fest. Diese kann auch ein Lehrer verstehen. Das Interessante ist die Praxis. Und dazu gehört in Bayern der im Auftrag der Eltern klagende Rechtsanwalt. Die Furcht davor macht die Notengebung der Lehrer geschmeidig, weil der Dienstherr nicht voll hinter seinen Pädagogen steht. Um diese Problematik erfassbar zu machen, bedürfte es einiger Tiefeninterviews sowohl auf Eltern- wie auch auf Lehrerseite. |
| Bayern | | von: ysnp
erstellt: 30.10.2012 19:31:46 geändert: 30.10.2012 19:53:57 |
Mit einem Rechtsanwalt hatten wir an einer Grundschule in Bayern bisher noch nie etwas zu tun. Das sind Gott sei Dank immer noch die Ausnahmen - doch gerade mit denen wird halt Angst erzeugt und schon entsteht ein gewisses Bild. Allerdings gibt es gewisse, wenn auch wenige Schulen in Bayern, wo es Usus ist, Rechtsanwälte zu konsultieren.
Hier bekommst du für Bayern evtl. Infos, denn diese Seite empfehle ich auch Eltern:
http://www.note1plus.de/
Hier die offizielle Seite:
http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
Ich glaube, wenn man das Übertrittsverfahren in Bayern einmal theoretisch durchblickt hat, ist es auch einigermaßen klar, wie das Übertrittszeugnis zustande kommt.
Es ist eigentlich ein normales Zeugnis, wie es zu den Halbjahren und dem Schuljahrsende geschrieben wird nur, dass dann zusätzlich der Notendurchschnitt von D, M, HSu angegeben wird und die besonderen Empfehlungen in der Regel wegfallen und dieses Anfang Mai verteilt wird. Es ist also nichts anderes.
Für die Probearbeiten gibt es im 4. Schuljahr besondere Bedingungen, aber das sieht man ja bei den Vorgaben.
Auffallend ist, dass alles stressiger ist, mehr Probearbeiten geschrieben werden müssen und der Stoff dadurch schneller durchgenommen werden muss. Dadurch lastet auf den Kindern mehr Druck, weil sie ja einen Notenschnitt erreichen wollen bzw. müssen. Ebenso sind manche Eltern geneigt, über Bewertungen und Punktegebung zu verhandeln, vor allem wenn die Probearbeit an der Grenze zur besseren Note ist. Wenn man mit der Lehrkraft sowieso nicht klargekommen ist, suchen diese Eltern erst Recht den Grund einer schlechteren Note beim Lehrer.
Dass der Übertrittsdruck gemeinschaftlich als enorm empfunden wird, sieht man auch an der Zeit nach Anfang Mai.
Jeder der Beteiligten ist richtig froh, dass endlich diese schweren Monate rum sind.
Die Kehrseite der Medaille: Viele Schüler bräuchten dann eine echte Pause und sind mitunter nur schwer zu motivieren, den Rest den Schuljahrs im "Normalverfahren" zu beenden. |
| Mitsprachrecht | | von: ysnp
erstellt: 30.10.2012 23:44:28 geändert: 30.10.2012 23:52:22 |
- Zuerst wird ja ein gewisser Durchschnitt erreicht.
- An diesem Durchschnitt wird dann meistens die Schule gewählt.
- Die meisten Eltern berücksichtigen dann den Willen ihres Kindes, wobei die Kinder sich ihr zukünftiges Schülerdasein in der Sekundarstufe nicht so richtig vorstellen können und da doch zu unrealistischen Vorstellungen neigen.
- Viele Kinder lassen sich von der Meinung ihrer Eltern beeinflussen.
- Wenn es um Mittelschule oder Realschule geht, dann drängen viele Eltern ihre Kinder doch dazu, den Realschulschnitt zu erreichen. Hintergrund ist, dass viele Eltern befürchten, dass mit der Mittelschule die beruflichen Startchancen nicht unbedingt rosig sind.
- Den absoluten Ehrgeiz unbedingt mit Gewalt aufs Gymnasium gehen zu wollen, war in meinen Klassen bisher nicht so ausgeprägt. Mit der Realschule sind auch viele zufrieden. (Man kann ja von der Realschule gut weiter aufbauen.) Es gab schon Schüler, die eigentlich den Schnitt für das Gymnasium gehabt hätten, aber lieber auf die Realschule gingen (bei solchen Fällen setzen sich die Eltern schon einmal öfter durch), weil der Schnitt knapp erreicht wurde oder man das G 8 als zu stressig für sein Kind empfand. Es gab auch schon Schüler, die mit einem sehr guten Notenschnitt lieber auf die Realschule gingen, weil sie nach eigener Aussage nicht gern "lernen".
- Dass ein Kind auf eine gewisse Schule "gezwungen" wird, habe ich bisher nicht erlebt, das geht bei den selbstbewussten Kindern dieser Generation nicht. Außerdem sind Eltern schon so vernünftig, dass sie wissen, dass man niemand gegen seinen Willen irgendwo hinzwingen kann.
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