1. Allgemeine Berufsbildungsreife
- Erwerb möglich nach der 10. Jahrgangsstufe
- Mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern bis auf ein Fach
- Fachleistungskurse in den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch,
Naturwissenschaften) auf Grundkurs-Niveau (G-Kurs) erforderlich
Einfache Berufsbildungsreife am Ende der 9. Jahrgangsstufe möglich
2. Mittlerer Schulabschluss
- Erwerb möglich nach der 10. Jahrgangsstufe
- In zwei Fächern Teilnahme am Erweiterungskurs (E-Kurs) (obere
Anspruchsebene) mit ausreichenden Leistungen
- In den G-Kursen (untere Anspruchsebene) befriedigende Leistungen
- In zwei weiteren integriert unterrichteten Fächern befriedigende
Leistungen
- In den übrigen integriert unterrichteten Fächern ausreichende Leistungen
Eine der geforderten Noten darf um eine Stufe unterschritten sein.
3. Erwerb der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
Oberstufe
- Teilnahme in drei Fächern am E-Kurs (obere Anspruchsebene),
worunter zwei der Fächer Deutsch, erste Fremdsprache oder Mathematik
sein müssen
- In drei E-Kursen im Durchschnitt mindestens die Note 3
- In den restlichen E-Kursen im Durchschnitt mindestens die Note 4 sowie
in den G-Kursen mindestens die Note 2
- In den integriert unterrichteten Fächern im Durchschnitt mindestens die
Note 3
Für alle o.g. Abschlüsse ist zusätzlich eine schriftliche Prüfung in den Fächern
Deutsch, Mathematik und Englisch erforderlich sowie eine mündliche Prüfung in
einem weiteren zugelassenen Fach nach Wahl der Schülerin/ des Schülers.