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Forum: "Abschluss neue Oberschule Nds"

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Abschluss neue Oberschule Ndsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.12.2012 23:17:07

Ich habe da eine Frage an die Niedersachsen: Mein Enkel
ist in Klasse 5 eine zusammengelegten Haupt- und
Realschule. Nach den Halbjahrszeugnissen wird wohl
festgelegt, ob die Kinder z.B. in Englisch in den Real-
oder Hauptschulzweig kommen. Was wir uns jetzt fragen ist,
wonach später der Abschluss festgelegt wird. Kann man den
Realschulabschluss nur bekommen, wenn man in allen Fächern
auf RS-Niveau ist? Oder braucht man eine bestimmte Anzahl
von RS-Kursen mit bestimmten Noten (also so in etwa wie
Gesamtschule NRW)? Weiß das überhaupt schon jemand??


Unsere Schuleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.12.2012 23:44:34 geändert: 27.12.2012 23:26:35

ist noch keine Oberschule, deswegen kenn ich mich noch nicht aus, aber hier gibts viele Antworten, vielleicht auch eine auf deine Frage:
http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=28278&article_id=91352&_psmand=8

Zitat aus: die Arbeit in der Oberschule (pdf zum download)

Bei entsprechenden Leistungen
einer Schülerin oder eines Schülers
des Hauptschul- oder des Realschulzweigs
in den Fächern Deutsch, Englisch,
Mathematik
oder in den Naturwissenschaften
kann die Klassenkonferenz
auf Vorschlag der Fachlehrerin
oder des Fachlehrers nach
vorangegangener Zustimmung der
Erziehungsberechtigten entscheiden,
ob sie oder er in dem jeweiligen
Fach am Unterricht des Realschul-
oder des Gymnasialzweigs
teilnimmt. Diese Regelung gilt entsprechend
für Schülerinnen und
Schüler des jahrgangsbezogenen
und fachleistungsdifferenzierten
Unterrichts bezüglich der Teilnahme
am Fachunterricht des Gymnasialzweigs


Es gibt also eine Durchlässigkeit zwischen den Schulzweigen. Von daher würde ich mir jetzt in der 5. Klasse noch keine Sorgen machen, wie das am Ende der 10. Klasse läuft.


was heißt hier Oberschule?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.12.2012 13:54:57

in unserer Gegend (Pfalz) ist "Oberschule" synonym für "Gymnasium". Was bedeutet Oberschule denn jetzt und hier?


Inneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.12.2012 14:03:59

Niedersachsen werden nach und nach die HS und RS zusammengelegt und heißen dann Oberschule...

Jedes Bundesland hat dafür einen anderen Namen kreiert...


@bger: Lies malneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: reichundschoen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.12.2012 22:50:17 geändert: 27.12.2012 22:51:09

hier Teil II, ab Kapitel 1 (Gilt zwar in diesem Falle für Bln., wird jedoch vermutlich in den anderen Ländern ähnlich geregelt sein):

http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fges%2fBlnSekIVO2010%2fcont%2fBlnSekIVO2010.inh.htm



Alsoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.12.2012 22:56:52

bei schulrechtlichen und ähnlichen Dingen einen Link zu einem anderen Bundesland zu setzen halte ich schon für sehr gewagt. Da sind die Unterschiede doch oft zu groß.

Der Link für Niedersachsen steht ja oben schon.


Danke, klexel,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.12.2012 19:13:13

ich glaube, das reicht uns vorerst als Information.


Infoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: poodledoodle Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.12.2012 16:52:24

1. Allgemeine Berufsbildungsreife
- Erwerb möglich nach der 10. Jahrgangsstufe
- Mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern bis auf ein Fach
- Fachleistungskurse in den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch,
Naturwissenschaften) auf Grundkurs-Niveau (G-Kurs) erforderlich
Einfache Berufsbildungsreife am Ende der 9. Jahrgangsstufe möglich
2. Mittlerer Schulabschluss
- Erwerb möglich nach der 10. Jahrgangsstufe
- In zwei Fächern Teilnahme am Erweiterungskurs (E-Kurs) (obere
Anspruchsebene) mit ausreichenden Leistungen
- In den G-Kursen (untere Anspruchsebene) befriedigende Leistungen
- In zwei weiteren integriert unterrichteten Fächern befriedigende
Leistungen
- In den übrigen integriert unterrichteten Fächern ausreichende Leistungen
Eine der geforderten Noten darf um eine Stufe unterschritten sein.
3. Erwerb der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
Oberstufe
- Teilnahme in drei Fächern am E-Kurs (obere Anspruchsebene),
worunter zwei der Fächer Deutsch, erste Fremdsprache oder Mathematik
sein müssen
- In drei E-Kursen im Durchschnitt mindestens die Note 3
- In den restlichen E-Kursen im Durchschnitt mindestens die Note 4 sowie
in den G-Kursen mindestens die Note 2
- In den integriert unterrichteten Fächern im Durchschnitt mindestens die
Note 3
Für alle o.g. Abschlüsse ist zusätzlich eine schriftliche Prüfung in den Fächern
Deutsch, Mathematik und Englisch erforderlich sowie eine mündliche Prüfung in
einem weiteren zugelassenen Fach nach Wahl der Schülerin/ des Schülers.


Ui toll,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.12.2012 17:01:37

das ist ja eine ausführliche Darstellung.

Und das gilt für Niedersachsen?

Wo hast du das gefunden?

LG
klexel


Bremenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: poodledoodle Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.12.2012 17:07:51

Aber Nds. ist meiner Meinung nach gleich.
Ansonsten gibt's das beim Schulleiter.


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