Ich hätte genauer formulieren sollen: Es ist richtig, dass die KollegInnen, die in der Freistellungsphase sind, nicht wählen dürfen. Die FSJ-ler aber dürfen. Theoretisch müssten sie dann auch das passive Wahlrecht besitzen und sich für die Wahl aufstellen lassen können.
Ich denke, dass die FSJ-ler üblicherweise weder an Dienstbesprechungen noch an Konferenzen teilnehmen. Auch sind sie mit den sonstigen üblichen Arbeiten, die den Lehrerberuf ausmachen, wie Korrekturen, Zeugnisse schreiben etc., nicht befasst. Dass diese Jugendlichen, für die mit Recht im Strafrecht noch Sonderrechte gelten, Personalratswahlen so beeinflussen können wie jeder gestandene Lehrer, erstaunt mich. Deshalb kann ich mir die Überlegungen, die hinter diesem Wahlrecht stehen, nicht vorstellen.