Selbst wenn ein Unfall passiert, dann greift der Versicherungsschutz.
Daneben ist zu unterscheiden, wer den Unfall verursacht hat. Selbst in dem Fall, in dem der Mitnehmende grobfahrlässig handelt, weil er besoffen fährt und dabei eine z.B. Schülerin mitnimmt, ist die versicherungsrechtliche, strafrechtliche und zivilrechtliche Seite geklärt.
Wer in der Stadt sitzt mit 10-minütigen Busintervallen, der darf weiterhin allerlei Bedenken äußern. Nur sollte er dann bitte auch so konsequent sein und entsprechend handeln, wenn er auf's Land kommt. Da muss mann dann schon einmal um 5:00 Uhr aufstehen, nur weil man um 10:00 Schulbeginn hat. Entweder man nimmt den Bus zur ersten Stunde oder man hat eine spätere - zumeist private - Mitfahrgelegenheit. In den meisten gegenden Deutschlands gibt es auf den ländlichen Buslinien weniger Wagenumläufe am Tag als auf innerstädtischen Linien in Ballungsräumen in der Stunde, wobei da dann noch S-Bahn, U-Bahn und Bus oder Straßenbahn in Linienbündeln redundant verkehren.