Hallo zusammen,
wollte mal fragen....
Man kann ja die Schüler "nach Abschluss ihrer individuellen Prüfung" vom Unterricht freistellen - da wir in dieser Zeit eh noch ins Schullandheim gehen, dreht es sich lediglich um 5 Tage.
Arbeite an einer Körperbehindertenschule, da weiß leider keiner Bescheid, da wir nicht so oft Hauptschüler haben...
Meine Frage:
Kann ich die Schüler freistellen oder muss das der Schulleiter tun?
Vielen Dank für eine möglichst schnelle Antwort....