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Forum: "Schriftliche Dienstanweisung"

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Schriftliche Dienstanweisungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: evinrude Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2013 20:40:34

Hallo,
würde mich freuen, hier eine rechtlich abgesicherte und fundierte Antwort zu bekommen. Ich schreibe mal in der ER-Form.

Fallbeispiel:
Ein Fachlehrer Englisch (FE)fehlt eine Woche. Allerdings wird am Ende dieser Woche eine Klassenarbeit (KA) geschrieben. Die Schüler hatten in dieser Zeit guten Vertretungsunterricht durch andere FL. Also wurde die Arbeit geschrieben (vom Rektor angeordnet).
Der erkrankte FE hatte sich allerdings vorher bereit erklärt, die Arbeit einige Tage später schreiben zu lassen und auch in seinen zwei Klassen zu korrigieren.
Nun wurde aber einem Kollegen die schriftliche Dienstanweisung mitgeteilt, er habe eine dieser beiden Arbeiten nachzuschauen und zu korrigieren. Dagegen hat sich dieser Kollege gewehrt und geweigert(Es hätten auch noch sieben andere Kollegen einspringen können!).
Möglicherweise wurde dieser Kollege ausgesucht, weil er Fachleiter Englisch ist.
Wer ist jetzt im Recht? Was kann dem Kollegen 'passieren', der sich nicht an diese Anweisung hält?
Es hat schon richtig Ärger mit der Schulleitung, dem Personalrat und dem Kollegen gegeben! Und die ganze Angelegenheit eskaliert weiter.
Danke schon mal für eure Antworten - egal ob aus dem Bauch heraus mit dem richtigen Rechtsempfinden oder besser juristisch einwandfrei.
LG
evinrude
PS
Bei schure.de bin ich nicht fündig geworden und habe auch kein entsprechendes Lehrerforum gefunden.


..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2013 20:46:51 geändert: 21.09.2013 20:49:31

Der erkrankte FE hatte sich allerdings vorher bereit erklärt, die Arbeit einige Tage später schreiben zu lassen und auch in seinen zwei Klassen zu korrigieren.

Und warum hat er sie nicht korrigiert?

Wenn sich die beiden betroffenen Kollegen intern schnell geeinigt hätten, wäre es alles gar nicht so hochgekocht. Und dann auch noch den Personalrat einschalten - ich fasse es nicht.
Aber auch jetzt könnt ihr die Situation noch retten.

Der erkrankte Lehrer FE korrigiert, der Vertretungslehrer unterschreibt - muss keiner mitkriegen - und das Problem ist gelöst.

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass eine solch verfahrene Situation im Schulrecht zu finden ist.

Manche Leute legen sich aber auch wirklich gerne die Steine selber in den Weg - kopfschüttel


eine juristisch "wasserdichte" Antwortneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2013 20:57:47

kann dir nur ein Rechtsanwalt geben, und der kostet Geld.

Hier kommt also nur mein Bauchgefühl:
Grundsätzlich gilt mal, dass Dienstanweisungen Folge zu leisten ist. Das ist nunmal eine der Folgen des Beamtentums. Habe ich rechtliche Bedenken gegen die Anweisung, kann ich meine Pflicht zur Remonstration nutzen und den SL darauf (am besten ebenfalls schriftlich) hinweisen. Befolgen muss ich die Anweisung trotzdem, außer sie ist ganz offensichtlich rechtswidrig oder gar eine Straftat.

Die Situation, die du da schilderst, ist allerdings enorm verworren und ich verstehe nicht, weshalb da überhaupt so ein Problem draus wurde. Eine KA wurde geschrieben, obwohl der FL krank war. Jetzt soll ein fremder Lehrer die Arbeit korrigieren, will aber nicht. Ist das derselbe Lehrer, der auch die Arbeit erstellt hat? Warum kann der eigentliche Fachlehrer das nicht tun, ist er langfristig erkrankt? Oder will er, darf aber nicht? Was hat der SL überhaupt in der ganzen Angelegenheit zu suchen? Sowas klärt man doch normalerweise zwischen Kollegen. Irgendwie kommt es mir hier vor, als ob hier aus einer Mücke nicht nur ein Elefant, sondern ein ausgewachsener Brontosaurus gemacht wurde...


@hbeilmannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2013 21:06:25 geändert: 21.09.2013 21:33:45

Was hat der SL überhaupt in der ganzen Angelegenheit zu suchen? Sowas klärt man doch normalerweise zwischen Kollegen.

Das hab ich mich auch schon gefragt. Danke hbeilmann, du sprichst mir aus der Seele.

Und was hat der Personalrat damit zu schaffen?

Was muss das für eine Atmosphäre im Lehrerzimmer sein, wenn solche Sachen per schriftlicher Dienstanweisung geregelt werden müssen.

Wäre ich an der Stelle der erkrankten Lehrkraft gewesen, hätte ich eine Fachkollegin meines Vertrauens angerufen mit der Bitte, die Arbeit für mich schreiben zu lassen und evtl. vorbeizubringen, und ich hätte sie korrigiert - denn offensichtlich war ich ja nicht sterbenskrank.

Nun habt ihr den Salat. Vertragt euch und korrigiert die Arbeit schnell, dann ist die Sache erledigt.



Ich glaubeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2013 21:32:31

es geht hier um Machtspielchen. Wir wissen hier alle nicht, ob der SL eben gern das Sagen hat und dann Kraft seiner Wassersuppe irgendetwas anordnen. Wir wissen gar nicht, warumes so eskaliert, obwohl sich doch jemand freiwillig bereit erklärt hatte, die Arbeiten zu korregieren. Ich frage mich, wieso der SL überhaupt mit im Spiel ist.

Rechtsbeistand kann man sich im Allgemeinen auch bei der GEW holen, wenn man Mitglied ist. Sicher gibt es auch andere Lehrerverbände, die soetwas anbieten.


Protest gegen die Dienstanweisungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2013 07:35:51 geändert: 22.09.2013 07:36:20

Und wenn es sich tatsächlich um ein Machtspielchen handelt, warum reagiert dann der Fachleiter Englisch nicht sehr clever und demonstriert auf eine offensichtliche Art und Weise in der er der Diesntanweisung nachkommt.
Soll doch der Schulleiter sich mit protestierenden Eltern auseinandersetzen, weil alle eine Sechs bekommen haben. Der Korrekturaufwand liegt dafür bei einer halben Stunde.
Ähnlich schnell kann man lauter Einser korrigieren, wenn man Ruhe mit den Eltern haben will ...

Klar mir gefällt diese Lösung nicht - aber wenn es soweit kommt, dass sich der Schulleiter in solch eine Angelegenheit einmischt, dann muss man ihm auch verdeutlichen, dass mit der Dienstanweisung seine Befugnis endet und wenn er an seiner Schule etwas gestalten will, dies auch mit und nicht gegen die Lehrer organsieren muss.


Erstens ist mir die neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2013 12:51:28 geändert: 22.09.2013 12:59:20

Schilderung nicht eindeutig genug:
Wer hat die Arbeit, die geschrieben wurde konzipiert?
War die Klassenarbeit so geplant, dass alle Klassen der Stufe sie zeitgleich schreiben (als Vergleichsarbeit?)
Wer hat den SL eingeschaltet, wann und warum (Eltern, Kollegen)?
Wer hat den Personalrat eingeschaltet und warum? Und was sagt der Personalrat?
Die Aussage: "Es hat schon richtig Ärger mit der Schulleitung, dem Personalrat und dem Kollegen gegeben!" ist mir zu unklar. Was bedeutet das genau.
Wie ist die Vorgeschichte?

So rein intuitiv würde ich auch sagen, dass es hier nicht einfach darum geht, wer die Klassenarbeit hat schreiben lassen und wer sie korrigiert.
Klar kann man das Problem nun rein rechtlich klären lassen, aber dabei gäbe es nur Verlierer.

Gibt es niemanden, der als Mediator in Frage käme und die Sache so klären kann, dass keiner der Beteiligten sein Gesicht verliert?



Es neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2013 14:20:47

handelt sich (wie bheilmann schon schreibt) um eine Dienstanweisung des Schulleiters an den Fachleiter. Das ist m. E. rechtlich in Ordnung.
Insofern verstehe ich den Kollegen nicht, der sich weigert die Arbeit zu korrigieren! Als Fachleiter hat er schließlich der Schulleitung zuzuarbeiten!

Allerdings denke ich auch und schließe mich damit u. a. klexel an, daß das nicht gerade für das Betriebsklima im Kollegium spricht, wenn wegen solch einer Lappalie (um nicht "Kinderkram" zu sagen) der Schulleiter tätig wird (werden muß?).

Kann es sein, daß das Problem grundsätzlich woanders liegt?
Denn ich war auch schon mal krank und dann hat ein Kollege für mich die Arbeit schreiben lassen und mir zur Korrektur ins Fach gelegt.

WO LIEGT ALSO DAS PROBLEM?
Hat der FE in der Vergangenheit, vielleicht sogar wiederholt, dem Schulleiter denn einen Grund geliefert für dieses ungewöhnliche Vorgehen?
Warum weigert sich der Fachleiter die Korrektur vorzunehmen?
Um dem Schulleiter eins auszuwischen oder dem FE eins mitzugeben?
Viele, viele offene Fragen...

Dabei wäre das sowichtig zu wissen, um sachgerecht zu urteilen.


LG

Hesse


Schriftliche Dienstanweisungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: evinrude Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2013 22:36:33

Hi liebe Antworter,
schön, dass ihr euch zu diesem Fall geäußert habt.
Leider weiß ich nicht, wie man jedem Kollegen eine Antwort geben kann, die dann auch von den anderen gelesen wird.
Bietet 4 teachers diese Funktion nicht an?
Deshalb arbeite ich jetzt Punkt für Punkt alle Fragen ab.

@klexel
Zitat: Der erkrankte Lehrer FE korrigiert, der Vertretungslehrer unterschreibt - muss keiner mitkriegen - und das Problem ist gelöst.

Das ist bei uns nicht möglich. Es fehlt nur noch die Überwachungskamera auf der Toilette.

@klexel
Zitat: Und warum hat er sie nicht korrigiert?

Weil der Rektor das aus mir unverständlichen Gründen nicht wollte. Es wurde mal eben so von ihm angeordnet.

@hbeilmann
Zitat: Warum kann der eigentliche Fachlehrer das nicht tun, ist er langfristig erkrankt? Oder will er, darf aber nicht? Was hat der SL überhaupt in der ganzen Angelegenheit zu suchen?

Recht hast du. Ich sehe es ebenso!
Der eigentliche Fachlehrer bin ich.
Habe mich bereit erklärt, durfte aber nicht. Frag' mich bitte nicht nach dem Grund. Ich weiß ihn nicht.

@klexel
Zitat: Was hat der SL überhaupt in der ganzen Angelegenheit zu suchen? So was klärt man doch normalerweise zwischen Kollegen.

Das sehe ich ebenso!

@klexel
Zitat: Und was hat der Personalrat damit zu schaffen?


Den hat die Kollegin eingeschaltet, um Unterstützung zu bekommen. Sie wollte auch im Gespräch mit dem Rektor nicht allein im Regen stehen, sondern auch, um Zeugen zu haben.

@klexel:
Zitat: Was muss das für eine Atmosphäre im Lehrerzimmer sein, wenn solche Sachen per schriftlicher Dienstanweisung geregelt werden müssen.

Leider muss ich dir zustimmen. Die Stimmung ist nur dann gut, wenn der Rektor nicht dabei ist.

@caldeirao
Zitat:...es geht hier um Machtspielchen. Wir wissen hier alle nicht, ob der SL eben gern das Sagen hat und dann Kraft seiner Wassersuppe irgendetwas anordnen.


Absolut richtig!

@silberfleck
Zitat: Wer hat die Arbeit, die geschrieben wurde konzipiert?

Eine andere Kollegin.

Zitat: War die Klassenarbeit so geplant, dass alle Klassen der Stufe sie zeitgleich schreiben (als Vergleichsarbeit?)

Ja!

Zitat: Wer hat den SL eingeschaltet, wann und warum?

Er sich selbst!

Zitat: Wie ist die Vorgeschichte?


Ein Buch - dicker als die Bibel!

Zitat: Gibt es niemanden, der als Mediator in Frage käme und die Sache so klären kann, dass keiner der Beteiligten sein Gesicht verliert?

Bei uns nicht!!!


@Hesse
Zitat: Kinderkram

Du bringst es auf den Punkt!

Zitat:WO LIEGT ALSO DAS PROBLEM?

Nein, es ist vorher nichts vorgefallen.

Das Problem ist der Schulleiter.


An alle, die mir so interessiert geantwortet haben,
vielen Dank.
Besonders toll, interessant und vielleicht auch unbedacht(nicht böse sein!) fand ich, dass jeder von euch den Schulleiter erwähnt habt!!!
Das sehe ich als des Pudels Kern.

Bleibt bitte am Ball. Sobald sich was tut, werde ich euch informieren. Denn diese Angelegenheit, befürchte ich, wird sich noch in die Länge ziehen. Es würde mich nicht wundern, wenn die Beteiligten sich das nächste Mal vor Gericht begegnen.

LG

evinrude


Mein Beileidneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2013 22:47:27

und viel Spaß dabei

Ein Umsetzungsantrag kommt nicht in Frage? Wie lange willst Du Dir das antun?


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