sind keine Dispziplinarmaßnahmen, also eine relativ harmlose Unmutsäußerung deiner Schulleitung. Du kannst sie, so wie alles, was negativ für dich ist (Elternbeschwerden...), auf Antrag nach 2 Jahren aus deiner Akte streichen lassen.
So gilt es zumindest in Hessen:
http://www.gew-da-land.de/Was_Sie_schon_immer_uber_das_Dienstrecht_wissen_wollten.pdf
Bevor eine Missbilligung ans Schulamt geht, musst du angehört werden - du hast auch ein Recht, dagegen rechtlich vorzugehen.
Ich nehme also an, dass selbst in Bayern dir so etwas nicht bis an dein Lebensende nachgetragen wird. Ich wünsch dir noch weiterhin Erfog im Referendariat! Lass dich von so etwas nicht unterkriegen...