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Forum: "Haben Lehrer in NRW ein Recht auf einen Tag Bildungsurlaub?"

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Haben Lehrer in NRW ein Recht auf einen Tag Bildungsurlaub?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rieki Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2014 18:57:49 geändert: 28.02.2014 18:59:06

Hallo, liebe Forumsmitglieder!

Ein Teil unsres Kollegiums möchte über ein verlängertes
Wochenende eine Bildungsreise zu einem ehemaligen
Konzentrationslager machen. Kann man für diese
Studienfahrt für uns Kollegen irgendwo einen freien Tag
"Bildungsurlaub" einreichen, damit sich die weite Fahrt
lohnt? Kann man die rechtlichen Bestimmungen irgendwo
nachlesen?
Gibt es für Lehrer überhaupt ein Anrecht auf
"Bildungsurlaub" - auch wenn es sich nur um einen
einzigen Tag handelt?
Die interessierten Kollegen kommen aus verschiedenen
Fachschaften.

Über hilfreiche Rückmeldungen freue ich mich!

Rieki


Bildungsurlaub?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2014 05:57:09

Ich vermute, das ist kein nrw-spezifisches Problem. Warum macht ihr die Reise nicht in den Ferien? Ihr wisst: Die Lehrer haben mehr freie Tage als der sonstige Arbeitnehmer. Die könnte man dafür nutzen.

In RLP gibt es einen sog. Studientag. Das ist ein Fortbildungstag, der dem Kollegium einmal im Jahr zur Verfügung steht. Da bleiben die Schüler zu Hause. Dieser muss jedoch bei der vorgesetzten Behörde angemeldet und von ihr genehmigt werden. Vielleicht gibt es sowas bei euch auch.


Lehrerausflugneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2014 08:46:01

Die Lehrkräfte in NRW haben das Recht jedes Schuljahr einen Lehrkräfteausflug von der Länge eines Unterrichtstages (6 Schulstunden) zu machen. Es können aber auch alle zwei Jahre zwei halbe (Unterrichts-)Tage für einen gantäigen Lehrkräfteausflug geblockt werden.

Weiterbildung ist für Lehrkräfte nicht vorgesehen, da sie in der Regel bildungsresistent sind.


Wenn ich das Recht sehe,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2014 10:08:40

hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf Weiterbildung.
Wenn die obengenannte Fahrt Weiterbildung nach NRW Recht ist (steht meistens in den Ausschreibungen dabei), kann ein Antrag beim Arbeitgeber gestellt werden. Dieser kann den Antrag ablehnen, wenn wichtige dienstliche Gründe dagegen sprechen.
Viele Angebote zur Fort- und Weiterbildung finden nunmal nicht in den Ferien des betreffendes Landes statt. Außerdem ist es ein einfaches Rechenexempel, dass es überhaupt nicht möglich ist alle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrer in den Ferien anzubieten.


@missmarpel93neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2014 10:11:12

Für das Vergnügen gibt es in RLP keine Sekunde von der Landesregierung. Wenn schon ohne Schüler, dann muss hart gearbeitet werden. Allerdings muss unser 'Studientag' nicht in der Schule stattfinden. Wir könnten auch ein Hotel buchen, wenn wir bereit wären, die Kohle zu löhnen.


@silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2014 11:57:38

Soweit richtig, nur die Fortbildung muss im Einzelfall genehmigt werden. Für das gesamte Kollegium kann die Schulleitung die zeitgleiche Fortbildung nicht genehmigen.

Was allerdings geht, für einen Tag der offenen Tür, der an einem Samstag - also zusätzlich zur normalen Dienstzeit -, Kompensation zu verlangen. Diese Kompensationsstunden können dann gemeinsam abgehängt werden.


@bakunixneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2014 11:59:01

Gleichbehandlung!

So lange andere dienststellen der Landesverwaltung ebenfalls noch "Betriebsausflüge" genehmigt bekommen, darf die landesregierung dies den Kollegien nicht verwehren.


Aberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2014 12:02:37

hier ist ja nur von einem Teil des Kollegiums die Rede. Das macht die Sache komplizierter.


Wo ist ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2014 12:47:55

... das Problem. Klingt so, als ob es sich bei diesem Teil eines Kollegiums um die MitgliederInnen einer Fachkonferenz handelt. Eine Fachkonferenz kann für sich eigene Fortbildungsziele festlegen. Gehört dazu eine Bildungsreise nach Buchenwald, dann muss die faKo eben einen Dienstreiseantrag stellen. Es liegt dann im Ermessen der SL, diesen zu genehmigen. Wenn die restlichen Mitglieder des Kollegiums bereit und in der Lage sind, die Unterrichtsversorgung zu übernehmen und die freigestellten KollegInnen zu vertreten, dann kann die SL nichts dagegen haben.


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