nicht aus NRW, aber so etwas müsste eigentlich überall gleich geregelt sein.
Fällt Unterricht aus, muss die Schule ihrer Aufsichtspflicht bis zum regulären Ende des Unterrichts nachkommen. Bei uns gibts dann (wenn der Ausfall absehbar ist, z.B. bei Konferenzen am Nachmittag) einen Elternbrief, wo die Eltern uns kundtun können, dass ihr Kind betreut werden muss.
Fällt ein Schulbus aus, wird die Sache komplizierter. Ist der Ausfall vorhersehbar und rechtzeitig angekündigt, sind die Eltern in der Pflicht, ihr Kind sicher zur Schule und wieder zurück zu bringen, die Schulpflicht ist ja unabhängig vom Bus. Ist der Ausfall unvorhersehbar und kurzfristig (z.B. aufgrund eines Unfalls), weiß ich nicht wirklich, wie das geregelt wird... aus dem Bauch heraus würde ich aber sagen, dass auch da die Eltern in der Pflicht stehen.