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Forum: "Rechtsfrage Schulbus NRW"

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Rechtsfrage Schulbus NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ivy81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2014 20:38:13

Vielleicht kann ja jemand hier die Frage beantworten, die in einem anderen Forum gestellt wurde:
Eine zukünftige Erstklässlerin aus NRW soll im neuen Schuljahr in eine Klasse kommen, in der niemand ihren Schulweg teilt. Da dieser objektiv gefährlich ist (Schnellstraße), bekommt sie ein Busticket für die gut zwei km. Subjektiv gefährlich ist er für die Mutter obendrein, da abseits gelegen, am Waldrand entlang etc.
Nun fragt sie sich, was denn nun wäre, wenn mal ein Bus nicht fährt bzw. Unterricht ausfällt und kein Bus fährt. Müsste ihre Tochter den Weg dann allein zu Fuß zurücklegen?
Ich persönlich denke, dass das versicherungstechnisch nicht geht und das Kind dann auf den nächsten Bus warten müsste. Aber sicher gibt es jemanden, der sich auskennt und mein Halbwissen stärken kann.


ich komme zwarneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2014 21:34:14

nicht aus NRW, aber so etwas müsste eigentlich überall gleich geregelt sein.

Fällt Unterricht aus, muss die Schule ihrer Aufsichtspflicht bis zum regulären Ende des Unterrichts nachkommen. Bei uns gibts dann (wenn der Ausfall absehbar ist, z.B. bei Konferenzen am Nachmittag) einen Elternbrief, wo die Eltern uns kundtun können, dass ihr Kind betreut werden muss.

Fällt ein Schulbus aus, wird die Sache komplizierter. Ist der Ausfall vorhersehbar und rechtzeitig angekündigt, sind die Eltern in der Pflicht, ihr Kind sicher zur Schule und wieder zurück zu bringen, die Schulpflicht ist ja unabhängig vom Bus. Ist der Ausfall unvorhersehbar und kurzfristig (z.B. aufgrund eines Unfalls), weiß ich nicht wirklich, wie das geregelt wird... aus dem Bauch heraus würde ich aber sagen, dass auch da die Eltern in der Pflicht stehen.


Rechtsverbindliche Aussagen...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: seplundpetra Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2014 23:03:55

...kann ich leider auch nicht bieten, aber ich kann sagen, wie das bei uns geregelt ist:

Wenn z.B. morgens kein Bus kommt um die wartende Meute zur Schule zu karren (warum auch immer...) bzw. länger als 10 Minuten nicht erscheint, dann gehen die Schüler wieder zurück nach Hause. Das ist eigentlich gängige Regel. Manchmal fahren dann die Eltern, wenn sie es einrichten können, ihre Kinder zur Schule - das ist aber nicht Pflicht, soweit ich das weiß.
Kommt ja auch nicht sooo häufig vor (Sturm, Schnee, Eis, Unfall o.ä.).



NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.06.2014 06:15:23

Die Eltern haben das Recht ihr Kind zu entschuldigen. Fährt der Bus nicht, kann die Mutter ihr Kind entschuldigen. Dem Kind - auch Erstklässlern - ist eine Wartezeit an der Bushaltestelle von bis zu 15 Minuten zu zumuten. Kommt der Bus auch nicht verspätet, kann das Kind nach Hause gehen. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein weiterer Bus nach Plan fahren, so muss das Kind diesen nehmen. Anders als bei Arbeitnehmern liegt das Wegerisiko nicht beim Schüler bzw. dessen Eltern. Die Besonderheit sind angekündigte Streiks im ÖPNV. Aufgrund der Ankündigung gelten die Eltern als informiert und müssen sich um eine andere, geeignete Transportmöglichkeit selbständig kümmern. Bei besonderen Wetterlagen können die Eltern ebenfalls eigenständig entscheiden, ob das Schulwegrisiko zumutbar ist oder nicht. Sie können dann ebenfalls ihr Kind zuhause betreuen und nicht zur Schule schicken.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ivy81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.06.2014 07:06:51

Super, danke!


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