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Forum: "Lehrer ohrfeigt Schülerin"
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| boah | | von: depaelzerbu
erstellt: 23.10.2014 11:45:41 |
Es wundert mich ein wenig, dass ausgerechnet ich hier der "Foren-Gutmensch" bin, aber ich bin tatsächlich einigermaßen schockiert über die bisherigen Antworten. Es gibt ja durchaus eine Menge menschlicher Verfehlungen, die ich für tolerierbar halte, aber körperliche Gewalt gehört absolut nicht dazu. Das geht nich. Punkt.
Vorausgesetzt, die Story stimmt:
Blendwerk, ich neige dazu, Deiner Vorgehensweise zuzustimmen, allerdings nicht alles gleichzeitig. Das Beamtenrechtliche Stichwort ist wohl die "Dienstaufsichtsbeschwerde", die in diesem Fall wegen besonders schwerer Verfehlung nicht an die SL, sondern direkt an die Schulaufsicht zu richten ist.
NATÜRLICH sollten die Beteiligten trotzdem miteinander reden, und vielleicht kann dann die Schülerin darüber nachdenken, auf eine parallele Anzeige bei der Polizei zu verzichten. Die Beschwerde ist aber m.E. auf jeden Fall angebracht.
Übrigens, dass es keine Zeugen gibt, sollte m.E. niemanden davon abhalten, seine/ihre Rechte geltend zu machen.
Gruß,
DpB |
| nicht so schnell | | von: fruusch
erstellt: 23.10.2014 15:43:13 |
aufgeben, depaelzerbu!
Dass "mal die Hand ausrutscht" mag ja irgendwie erklärbar sein, zu entschuldigen ist es sicherlich nicht. Nicht umsonst ist es in Deutschland bei Strafe verboten, Kinder körperlich oder seelisch zu misshandeln. Wichtig dabei ist nicht die Sicht des Täters oder der Täterin, sondern das Empfinden des misshandelten Kindes. "War ja nur ein Klaps!" ist also keine Ausrede, die auch nur ansatzweise gelten darf!
Ich würde zuerst einmal zu einem vermittelnden Gespräch unter Leitung eines Vertrauenslehrers oder SL-Mitglieds raten. Räumt der Täter die Tat ein und zeigt sich reuig, würde ich von einer Anzeige bei der Polizei absehen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde wäre aber IMHO immer noch angebracht. Räumt er die Tat nicht ein, wird's schwierig, vor allem da keine Zeugen vorhanden sind. Sind keine offensichtlichen Misshandlungsspuren (blaue Flecke etc.) zu sehen, wird auch die Polizei kaum was machen können und das Ermittlungsverfahren bald einstellen. Von daher: Mögliche Spuren sofort ärztlich feststellen lassen, damit sie später als Beweis zählen können!
Bleibt noch die Frage, ob es diese Ohrfeige tatsächlich gegeben hat. Das ist natürlich nie 100%ig sicher zu beantworten, wenn der mutmaßliche Täter nichts zugibt. Hier kommt es auf Fingerspitzengefühl und Menschenkenntnis an: Ist das Kind früher schon durch Lügen aufgefallen? Mag es den Lehrer? Gab es in naher Vergangenheit etwas, das nach "Rache" rief? Und auf der anderen Seite: Wie ist der Ruf des Kollegen? Rastete er schon öfter vor Schülern aus? Wurde er früher schon gewalttätig? Wenn das Kind sehr glaubwürdig und der Lehrer als gewaltbereit bekannt sind, liegt der Verdacht nahe, dass die Schilderung stimmt. Aber auch in diesem Fall ist das noch lange kein Beweis... |
| Au Backe - Und jetzt? Gangbare Lösung in Sicht?! | | von: fisheep
erstellt: 23.10.2014 16:02:32 |
So was blödes! Was mag dieser Situation wohl vorausgegangen sein?!
Da ist es sicherlich hilfreich - wie schon angedacht - Gespräch E zu führen. Wobei auch in solchen Fällen erst einmal die Unschuldsvermutung gilt. (Anknüpfung an vorhergehende Beiträge) Ich denke, jeder kennt so Situationen, wo man glatt aus der Haut fahren könnte...Doch was die `formaljuristische` Situation angeht:als LehrerIn darf einem das nicht passieren! Und schon gar nicht gegenüber einem fremdem Kind - manche unterscheiden da ja ganz explizit zwischen den eigenen und fremden Kindern...
Hoffentlich kann man gemeinsam einen gangbaren Weg für alle Beteiligten finden.
An der Schule meiner Kinder gab es auch mal einen ähnlichen Fall. Da war es der Busfahrer, der zugelangt hatte. Auch hier gilt: das hätte nicht passieren dürfen. Er hätte sich im Griff haben müssen. Es wurde auch die Polizei eingeschaltet und das Schulamt. Aber: durch viele Gespräche, in denen auch die Auslösesituation dargelegt wurde, konnte man einen Weg erarbeiten (Ziel:Entschuldigung, selbige annehmen, Verzeihen), so dass man dieser Geschichte einen noch guten Ausgang bescheinigen kann. Die Anzeige gegen den Busfahrer wurde zurückgezogen, weil dieser sonst seinen Arbeitsplatz verloren hätte. Die Eltern haben mit ihrem Sprössling ein ernstes Wort wegen seines extremen Fehlverhaltens gesprochen, das dieser "Waatschn" vorausgegangen ist. Man konnte einen Neuanfang wagen und sich dabei noch ins Gesicht schauen und keiner hat dabei sein Gesicht komplett verloren.
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