in BaWü liegt das im Ermessen der Schulleitung.
Gesetzlicher Anspruch besteht darauf nicht.
Normalerweise wird man dir Stundenverlegung, also Nachholen oder im Voraus arbeiten anbieten.
Ein guter Schulleiter verlegt dir die Stunden so, dass sie keiner mehr findet.
Ein vertrauensvolles Verhältnis kann hier Wunder wirken.
Wenn du dich selbst bisher nicht kleinlich gezeigt und Erbsen gezählt und für die Schule mehr als nur deinen Standard getan hast, dann darfst du jetzt die Belohnung dafür erwarten.
Wenn das aber nicht so kommt, würde ich kommentarlos und ohne Ankündigung einen Versetzungsantrag stellen, weil du daran siehst, wie (gering) dein Marktwert ist.
Wird schon klappen! Mutig fragen!