Das Lüneburger Urteil bedeutet eine Wende in der bisherigen Rechtsprechung bezogen auf den Arbeitseinsatz der Lehrkräfte. Bei den entsprechenden Urteilen im Rahmen unserer Arbeitszeitkampagnen in den achtziger Jahren des vorherigen Jahrhunderts war der Tenor immer der: Als BeamtInnen des Gehobenen und Höheren Dienstes habt ihr eure Aufgaben im einzelnen so zu organisieren, dass ihr sie im Rahmen eurer Rahmenarbeitszeit schafft. Das war der Jackpot für Politik und Bildungsverwaltung, aus dem sie zu einem großen Teil ihre Bildungsreformen finanzierten. Wenn sich denn LehrerInnen dagegen wehrten, dann waren sie schnell in der Rolle der "faulen Säcke". Die Mehrarbeit sei doch zumutbar, die Unterrichtsverpflichtung würde doch im Bundesdurchschitt liegen, so argumentieren die KultusministerInnen bis auf den heutigen Tag. Die mittlerweile 3000 wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die zum Bereich LehrerInnenbelastung und Bourn Out seit den achtziger Jahren über diese Zielgruppe veröffentlicht wurden, haben keinen interessiert, weil sie ja wesentlich durch die Befragungen der Lehrkräfte deren Befindlichkeiten wiedergaben. An dieser Stelle hat das OVG bemerkenswerterweise festgestellt, dass eine solche Ignoranz nicht gerechtfertigt ist, weil die LehrerInnen als BeamtInnen zur Wahrheit verpflichtet sind, es können solche Untersuchungen auch eine Grundlage für eine Bewertung einer angemessenen Quantität der Arbeitsleistung sein. Das Institut für interdisziplinäre Schulforschung ISF -www.isf-bremen.de, verfolgt seit geraumer Zeit einen anderen Ansatz. Wir fragen jetzt nicht mehr: "Wie fühlt ihr euch?", sondern wir fragen: "Welche Aufgaben mutet der Arbeitgeber bzw. der Dienstherr euch zu?" So hat unser Kollege R.Schölles alle Vorschriften, aus denen sich Aufgabenverpflichtungen für Lehrkräfte im Lande Bremen ergeben, herausgefiltert und deren Erfüllungsplausibilität mit der vom Bundesinnenminister definierten Jahresarbeitszeit abgeglichen. Ergebnis. Die Aufgaben sind beim besten Willen nicht zu schaffen. Diese Ergebnisse haben wir auf der 19. Arbeitsschutzkonferenz des DGB Bremen vorgestellt und zusammen mit Kollegen vom Zentrum für soziale Studien der Uni Bremen unter dem Aspekt des Arbeitsschutzgesetzes bewertet. Die Ergebnisse der Konferenz sind auf unserer Homepage dokumentiert. Durch das Lüneburger Urteil wird unser Herangehen voll bestätigt und es werden für die Gewerkschaften im Bereich des pädagogischen Arbeitsfeldes chancenreiche Wege zur Veränderung aufgetan, weilch sich jetzt nachweisen lässt, dass die beliebige Aufgabenzuweisung durch Politik und Zentralbürokratien im elemtaren Widerspruch zu dem Präventionsgedanken des Arbeitsschutzgesetzes stehen, das auch für BeamtInnen gilt. Auf diesem Weg wird es auch im konkreten Fall um die Ausgestaltung einzelner Arbeitsplätze gehen. Das ist im gesamten Arbeitsleben ein normaler Prozess, der auch für die Lehrerschaft möglich sein sollte.