Liebe Forenleser/innen!
Ich bin mit 6 USt. am BK in NRW. Jetzt soll ich eine Klassenleitung machen. Das ist nicht vereinbar mit anderen Verpflichtungen. Wie ist die Rechtslage? Was heißt hier proportional?
Falls jemand Erfahrungen hat.... freue ich mich über Mitteilungen!
LG
Annalea
(Bitte keine Hinweise von wegen Engagement, das ist bereits überdurchschnittlich)