Die mehrarbeitsstunden können nach der dritten innerhalb eines Monats erbrachten mehrarbeitsstunden abgerechnet werden. Zwei sind also sowohl vergeblich als umsonst zu erbringen, mit der dritten erbrachten Mehrarbeitsstunde müssen alle innerhalb des Monats erbrachten Mehrarbeitsstunden bezahlt werden.
Etwas anderes sind Vertretungen, die anfallen, weil man an anderer Stelle freigesetzt wird. Z.B. eine Klasse, die man als Fachlehrer unterrichtet ist mit ihren Klassenlehrern auf einem Wandertag. Dadurch entfallen die Fachlehrerstunden in dieser Klasse. Die so freigesetzte Lehrkraft kann also zu Vertretungsunterricht eingesetzt werden, ohne dass Mehrarbeit anfällt, die abgerechnet werden kann.
Minus-Stunden dürfen aber nicht von der SL gesammelt werden. Wer also in dieser Woche durch Freisetzung 3 Minsustunden angehäuft hat, darf nicht in der Folgewoche für "unbezahlte" Vertretunsstunden herangezogen werden. Ebenso ist eine Übertragung auf Folgemonate oder Schuljahre nicht zulässig.
Mehr zum Thema kannst Du hier nachlesen:
http://www.tresselt.de/
Schule hat komischerweise ihre eigenen Gesetzmäßigkeiten. Ein Vergleich zu den Beamten und Angestellten im Kreishaus verbietet sich per se, da diese Kommunalbeschäftigte sind. Lehrer hingegen sind Landesbedienstete - egal ob sie verbeamtet oder tarifbeschäftigt sind.
Im Gegensatz zu anderen Landesbehörden haben Tarifbeschäftigte und Beamte im Schuldienst - außer bei der Bezirksregierung oder im Schulministerium - die gleichen Wochenstundenzahlen bzw. Arbeitszeiten.
Wer an eine Schule geht ist eben selbst schuld. - Also Augen auf bei der Berufswahl.
Nur um Misverständnissen vorzubeugen, ich selbst habe eben auch bei der Berufswahl versagt.