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Forum: "Schullandheim mit verhaltensauffälligen Kind"

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Schullandheim mit verhaltensauffälligen Kindneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: grababbel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.05.2019 10:27:20

Hallo,

es steht ein Schullandheimaufenthalt mit meiner Grundschulklasse in wenigen Wochen an.

Ich habe die Leitung der Klasse als Vertretungslehrkraft seit einem halben Jahr.

Ein Schüler ist besonders auffällig.

Dies wurde bereits in seiner Schülerakte in den vorherigen Schuljahren dokumentiert.

Er hat häufig Konflikte mit seinen Klassenkameraden und neigt dann zu "flüchten"

Ich habe schlichtweg Angst, dass dies auch während der Klassenfahrt passieren könnte.

Hat jemand eine Idee wie ich mich rechtlich absichern kann.

 

Ein Gespräch mit dessen Eltern im Vorfeld ist von meiner Seite bereits geplant.

 

Über weitere Hinweise und Tipps wäre ich dankbar.



.....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.05.2019 10:47:04

Welchen Rat hast du denn von der Schulleitung bekommen?

Wichtig ist, dass bei zu Fluchtreaktion neigenden Kindern vorher abgesprochen wird, wohin sie flüchten können. Darauf muss man sich verlassen können.

Es gibt Kinder, die irgendwann einen Konflikt nicht mehr ertragen. Deswegen rennen sie davon. Mir ist das fast lieber, wie wenn die Kinder draufschlagen. Allerdings muss vorher klar sein, wohin das Kind sich zurückziehen kann und das muss auch sozusagen "abgesprochen" sein.

Dennoch sind viele dieser Kinder unheimlich schwierig zu etwas zu bewegen. Du solltest dir überlegen, ob du unter diesen Umständen (Vertretung, kennst die Kinder noch nicht so gut) das schwierige Kind wirklich mitnehmen möchtest. Es gibt Eltern, die kommen von selbst auf die Idee, ihr Kind nicht mitzuschicken, weil sie eben Probleme befürchten. Das Kind besucht während dieser Zeit dann den Unterricht einer anderen Klasse.

Auf jeden Fall solltest du dir genau überlegen, ob du mit dem Kind bei der Klassenfahrt in schwierigen Situationen zurecht kommen würdest. Eine Garantie, dass das Kind seine üblichen Verhaltensweisen im Schullandheim nicht zeigt, hast du nicht. Ich habe schon beides erlebt. Du musst dich also darauf einstellen, dass das genauso vorkommen könnte.

Im Gespräch mit den Eltern könntest du sie fragen, wie sie die Situation einschätzen würden.

Wir haben einen Elternbrief, wo wir auch das Verhalten ansprechen und auch den Hinweis, dass bei entsprechendem Verhalten das Kind abgeholt werden muss. (Muss man aber mit der Schulleitung abklären.)



abwägenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.05.2019 11:52:52

Wenn du schon als Vertretungskraft bereit bist, die Klassenfahrt zu machen, sollte das Kollegium hilfreich zur Seite stehen:

Was würden die anderen KollegInnen machen?

Welche Briefe/ Gespräche nutzen sie vorher?

Und auch ich würde die Schulleitung fragen.

Die Einschätzung ist schwierig, weil man nur wenig über das Kind und die Klasse erfährt. Letztlich muss man diejenigen fragen, die das Kind auch in den letzten Jahren schon erlebt haben. Es wird ja KollegInnen geben, die in der Klasse Fachunterricht erteilen oder erteilt haben.

Letztlich führen viele Überlegungen zu einer Antwort und können auch im Elterngespräch dargelegt werden.

Wie häufig sind Konflikte? Sind es die üblichen Auseinandersetzungen?

Gibt es Auslöser, die auf der Klassenfahrt verstärkt oder vermindert sein werden?

Sucht das Kind die Konfrontation?

Sucht das Kind den unbeobachteten Moment?

Sind die Konflikte im Nachhinein auszuräumen oder schwelt manches seit Langem?

Gibt es im Schulalltag Regelungen, die deutliche Grenzen setzen, und führen diese dazu, dass sich das Kind beherrscht/ nicht wegläuft?

Welche Konsequenzen gibt es in der Schule und was bewirken sie?

Welche Konsequenzen bleiben dir auf der Klassenfahrt?

Es geht gar nicht darum, dass du UNS diese Fragen beantwortest, sondern vielmehr, dass du vorab versuchst, die Situation einzuschätzen und über die Antworten auch die Fragestellung oder Argumentation schärfst, die du mit der Schulleitung oder den Eltern brauchst.



Wenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: disneychannel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.05.2019 17:40:06

nimmst du denn als Begleitperson mit? Wenn es so ist, wie ich es kenne, dass Eltern mitgehen müssen aus personaltechnischen Gründen, wäre es geschickt, die Eltern dieses Kindes mitzunehmen. Die kennen es am Besten.

Ansonsten rate ich dir sehr zur Vorsicht. Bei so einem kritischen Fall kann leicht etwas passieren. Niemand kann von dir erwarten, dass du pausenlose Beaufsichtigung führst, z.B. in den Nachtsstunden. Ich würde alles nochmal mit SL und Kollegen beraten. 



Begleitperson für das Kindneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.05.2019 20:45:41

Bei uns in Brandenburg kann man für solche Situationen eine Begleitperson beantragen. Und es hat sogar geklappt und zu allem Glück war er sehr kompetent und hatte Spaß an der Arbeit, so dass er nicht nur für das Kind, sondern für die Klasse eine echte Unterstützung war.

Aber vielleicht gibt es noch andere Ressourcen. Sozialarbeiter, Lehrkraft, Elternteil, Sonderpädagoge, die Oma des Kindes ...

Ich kann verstehen, dass Du diese Bedenken hast und in erster Linie musst Du deine Entscheidung verantworten. Aber es für diese Kinder unheimlich wichtig, an solchen Fahrten teilzunehmen. Sie haben ein Defizit, in sozialen Kontexten angemessen zu agieren und dann werden ihnen Lernsituationen wie z.B. die Klassenfahrt vorenthalten. Das ist ein Dilemma für diese Kinder.

Wenn Du das beantragst und argumentieren willst, so verweise darauf, dass dem Kind die Teilhabe am sozialen Zusammenleben entzogen wird. Integration oder Inklusion kann nicht heißen, dass das Kind von allen Unternehmungen ausgeschlossen wird, weil niemand für das Kind die Verantwortung übernehmen kann. Wenn das Kind in der Krise ist, braucht es jemanden, der ihm hilft und das kann nicht der Klassenlehrer oder seine Begleitung sein, denn die haben dann noch 20 andere Kinder zu betreuen.



caldeiraos letzten Aspektneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2019 11:28:01

finde ich auch sehr wichtig und mich wundert, dass da in Richtung Schulbegleiter noch nichts passiert ist (da du schreibst, die Auffälligkeiten bestünden bereits seit Jahren). Wir haben ebenfalls ein Kind, dessen Verhalten völlig unabsehbar und nicht kalkulierbar ist. Die Lehrerin weigerte sich bereits mehrfach, das Kind zu Ausflügen, ins Kino oder Theater mitzunehmen, einfach aus aufsichtstechnischen Gründen. Die Mutter argumentierte zu Recht, das Kind würde stets von den "schönen Dingen" ausgeschlossen und das könne ja nicht angehen. Es hat aber immerhin bewirkt, dass die Mutter sich um eine Integrationshilfe bemüht und jetzt endlich auch bekommen hat (wird bei uns für E-Kinder vom Jugendamt gestellt).

Man braucht also unbedingt die Eltern mit im Boot, wenn es um Zusatzkräfte für das Kind geht. In der Zwischenzeit kann man sich als Schule nur so behelfen, wie es oben schon mehrfach geschrieben wurde. Es muss eine Begleitperson nur für diesen Schüler gefunden werden, neben einer weiteren, damit du noch eine hast, falls der Schüler seine Begleitung völlig für sich beansprucht (es ist ja auch nicht zu vergessen, dass Kinder, die bis dato völlig unauffällig sind, auf einer Klassenfahrt total neu und anders reagieren).



so einfach ist das nicht immerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2019 13:00:51 geändert: 05.05.2019 13:46:11

Bei uns ist das Vorgehen gleich, einen I-Helfer können NUR und ALLEIN die Eltern beantragen.

Allerdings ist man auch auf die Mitarbeiterin des Amtes angewiesen, die den Fall prüft.

Immer häufiger lehnen sowohl Jugendamt (Verhalten) als auch Sozialamt (körperliche Behinderungen/ Hören/ Sehen) die Bereitstellung eines Integrationshelfers ab.

Nachvollziehbar ist für mich, dass die Kommune nicht die Kosten für die Inklusion tragen will.

Nich nachvollziehbar ist für mich, dass für die Inklusion in der Grundschule per Erlass kaum Stunden vorgesehen sind, die in der Realität nicht ankommen, und dass FöS-Überprüfungen "entschleunigt" oder abgelehnt werden, selbst wenn sie erlasskonform sind (vor der Schule, im 1. SJ) und dass sich die Ämter immer mehr aus der Versorgung zurückziehen.

Am Ende sind diese Kinder ohne Hilfe in den Klassen und man kann sich eben nicht darauf verlassen, dass die Eltern den Antrag stellen, zig Ärzte finden (Wartezeit), zusätzliche Untersuchungen wahrnehmen (das Neueste: IQ-Test mit Nachholtermin nach 3 Monaten).

Die Schule vertröstet die Eltern, weil sie keine FöS-Überprüfung stellen kann, das Amt schickt die Eltern zu unzähligen Ärzten, die Ärzte haben lange Wartezeiten und setzen eine Menge Untersuchungen an, Rezepte für Therapien gibt es immer weniger ...

... das Kind sitzt täglich in der Klasse und hat viel zu wenig Unterstützung und die Eltern müssen dabei hilflos zusehen.

Für die Begleitung zu einer Klassenfahrt muss der Kostenträger (hier: Jugendamt) wiederum die Zustimmung erteilen. Die begleitende Kraft hat klar abgegrenzte Arbeitszeiten, die bezahlt werden, mit entsprechenden Ruhezeiten, in denen sie sich zurückziehen darf und die Lehrkraft allein zuständig ist. Das ist das gute Recht der Begleitung.

Die Aufsichtspflicht selbst bleibt ohnehin bei der Lehrkraft.

 

Nachtrag:

Übrigens hören wir von der Mitarbeiterin des Jugendamtes jedes Mal wieder, wir könnten keine Ordnungsmaßnahmen (Ausschluss) verhängen, dies würde dem Kind in der Sache nicht helfen.

Gleichzeitig werden auch dort Anträge über Monate nicht abschließend bearbeitet, erfolgt eine KK mit Ordnungmaßnahe, kann dann plötzlich doch eine Bewilligung der Integrationshilfe erfolgen.



von einfachneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2019 14:27:09

war ja auch keine Rede. Was palim beschreibt, ist auch bei uns der "herkömmliche" Weg. Den Leidensdruck baden IMMER die Kinder aus. Gleichwohl können auch wir als Schule nur mit dem arbeiten, was wir haben. Und da am Ende die Aufsichtspflicht an uns hängenbleibt, gilt es abzuwägen, wie weit diese gewährleistet werden kann. Wenn im Vorfeld schon zu erwarten ist, dass es zu fremd- oder eigengefährdendem Verhalten kommen wird, bleibt nur der Ausschluss des Schülers von der Veranstaltung. Ich werde es als Schule nicht schaffen, die Mängel des Systems aufzufangen. Ich möchte immer so handeln, dass ich sagen kann, alles Machbare versucht zu haben, ich werde mir aber nicht anmaßen, meine Kompetenzen zu überschreiten.



Bitte die Kirche im Dorf lassen!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2019 16:20:14 geändert: 05.05.2019 16:21:22

Ein Kind, welches mit seinen Mitschülern in Konflikte gerät und anschließend mit Fluchtverhalten reagiert ist doch bitte schön kein Fall für das Jugendamt.

Als Elternteil würde ich es mir verbitten, solch einen Vorwurf in den Raum gestellt bekommen und ganz genau nachfragen, welche Maßnahmen auf schulischer Seite in derartigen Fällen wirklich ergriffen worden, ob der festgeschriebene Erziehungsauftrag erfüllt wird (Zuhause ist er ...) ... Und als Klassenlehrer würde ich es mich nicht trauen, dies an die Eltern so weiter zu geben ohne dass vorher alle anderen Maßnahmen und Vorgehensweisen an ihre Grenze gestoßen sind, was ich mir übrigens nicht vorstellen kann.

Klassenfahrt in wenigen Wochen heißt auch, dass kaum Zeit bleibt dies über die Ämter zu klären.

Hier sollte also auf anderem Wege geklärt werden, dass die Mitnahme des Schülers möglich ist, ohne fahrlässig zu handeln. Elternmitnahme. Weitere geeignete Begleitperson. Oder verlässliche Absprache unter Einbeziehung der Eltern aus der abgeleitet werden kann, dass man im Normalfall nicht fahrlässig handelt...

Und wenn dies nicht möglich ist, dann wird der betroffene Schüler eben nicht mitgenommen. Dafür gibt es dann gute Gründe!

grababel - du solltest zuerst an dich denken.

 



Nicht mitnehmenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ivy81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2019 16:32:38

Diese Situation hatte ich persönlich zwar noch nicht, kenne aber Erzählungen von Kollegen. Die meisten nehmen grundsätzlich Kinder, die sich oder andere gefährden, nicht mit ins Schullandheim oder auf Ausflüge. Dafür habe ich vollstes Verständnis und würde in einer ähnlichen Situation auch so handeln. Als Vertretung in der Klasse wäre ich doppelt vorsichtig und würde da kein Risiko eingehen.



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