ob es erlaubt ist. Und die SL ist verantwortlich für die Einhaltung des Musterhygieneplans bzw. der schulbezogenen Erlasse und Weisungen. Sie ist gut beraten, sich daran zu halten. Nehmen wir also an, der Plan gibt die Zusammenlegung her, sonst würde diese Maßnahme nicht ergriffen.
Ich finde es ja immer netter, wenn Maßnahmen transparent kommuniziert werden, sodass Lehrkräfte gar nicht erst in die Situation kommen, sich auswärts befragen zu müssen. Als Lehrkraft steht einem jedoch auch frei, bei der SL nachzufragen, wenn etwas nicht verständlich rübergebracht wurde.