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Forum: "Kranke Schülerin im „Urlaub“"
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| Kranke Schülerin im „Urlaub“ | | von: mallorca81
erstellt: 06.06.2022 21:00:40 |
Hallo zusammen, ich benötige mal einen Rat bezüglich einer Situation, die ich in meiner mittlerweile langjährigen Tätigkeit als Schulleiterin so noch nie erlebt habe. Von folgender Situation berichtete mir heute eine Kollegin (Klassenlehrerin einer sechsten Klasse): Eine Schülerin ihrer Klasse, 12 J., fehlt seit Donnerstag „krankheitsbedingt“. Eine entsprechende ärztliche Bescheinigung, die eine Schulunfähigkeit bis einschließlich morgen attestiert, wurde uns noch am selben Tag von der Mutter übermittelt. Heute stellte sich nun heraus, dass sich die besagte Schülerin seit Freitag in Barcelona aufhält (Zur Info: Wir sind eine deutsche Auslandsschule auf Mallorca, dementsprechend ist Barcelona relativ schnell zu erreichen). Dies belegen mehrere Beiträge und Storys, die die Schülerin bei Instagram veröffentlicht hat (nicht gerade sehr schlau, sowas zu posten, wenn man eigentlich krankgeschrieben ist…) und von MitschülerInnen gesehen wurden. Natürlich mag es Beweggründe geben, während der eigentlichen Schulzeit woanders hinzufahren. Grundsätzlich sind wir auch sehr kulant was das Thema Beurlaubung angeht, sofern es einen plausiblen Grund für die Beurlaubung gibt (Familienfeiern, Beerdigung, etc.). Jedoch uns vorzugaukeln, man sei krank, damit man über mehrere Tage irgendwo hinfahren kann, ist in meinen Augen unverschämt! Zumal diese Aktion ja in dem Alter auch von den Eltern geplant wurde und die Besorgung des Attests ja auch letztendlich in die Richtung Versicherungsbetrug geht! Sowohl die Klassenlehrerin als auch ich als Schulleiterin fühlen uns in einer solchen Situation einfach total hintergangen. Schließlich hätte man problemlos mit uns Reden können! Da ich sowas, wie erwähnt, in der Form noch nie erlebt habe, würde mich gerne mal interessieren, wie ihr in dieser Situation handeln würdet. LG mallorca81 |
| Hm | | von: dafyline
erstellt: 06.06.2022 22:35:43 |
Schuleschwänzen ist - zumindest bei uns - verboten und hat eine Anzeige bei der Schulbehörde zur Folge. Also sind das unentschuldigte Stunden, die dann im Zeugnis aufscheinen. Auch der Arzt hat mit Problemen zu rechnen, wenn er ein Attest ausstellt, das schlichtweg falsch ist... Das Vertrauensverhältnis ist auf jeden Fall nicht mehr so wie vorher... und das an einer Privatschule. Und sollten womöglich auch angesagte Tests, Prüfungen, etc. "versäumt" worden sein, würde ich sie nicht nachholen lassen, da sie ja nicht krankheitshalber versäumt wurden! Kurz: Ich würde alle mögichen Schulgesetze zitieren mit den Folgen! |
| Gar nicht so selten | | von: klexel
erstellt: 06.06.2022 22:55:13 geändert: 06.06.2022 22:59:40 |
Solche Fälle häufen sich vor und nach den Sommerferien, weil dann die Flüge von Deutschland in die Feriengebiete noch billiger sind. Bei einer mehrköpfigen Familie lohnt sich das, und die Ferien werden gerne mal um 4-5 Tage nach vorne und hinten verlängert. Werden solche Fälle bekannt, ist es Sache der Schulleitung, das Ordnungsamt zu informieren, da dann ein Bußgeld droht. (...das da immer noch niedriger ist als das eingesparte Geld) Natürlich werden die Zeiten trotz des 'Attests' als unentschuldigtes Fehlen ins Zeugnis eingetragen, was bei einer so jungen Schülerin natürlich keine Konsequenzen hat. Wie das allerdings in Spanien gehandhabt wird, kann ich dir nicht sagen. Selbst in D sind die Regelungen in den einzelnen BL unterschiedlich. Da müsstest du tatsächlich eure zuständige Behörde fragen.
Viel schlimmer finde ich allerdings das Verhalten der Eltern und die schlechte 'Vorbildfunktion gegenüber dem Kind. Das sollte den Eltern eindringlich klargemacht werden. Und den Arzt würde ich anzeigen, denn oft gibt es Ärzte, die für solches Verhalten bekannt sind . Sowas spricht sich rum.... Wie die Mallorquiner das sehen, weiß ich nicht.
Hier nur als Beispiel ein Artikel von 2013... https://www.derwesten.de/reise/urlaub-vor-dem-ferienstart-in-der-schule-hunderte-eltern-zahlen-strafen-id8193105.html |
| Ich kann mich | | von: hesse
erstellt: 07.06.2022 06:17:59 geändert: 07.06.2022 06:22:53 |
meinen Vorrednern nur anschließen. Schon der Signalwirkung wegen würde ich ein solches "Verhalten" mit aller Härte sanktionieren! Falsche Nachsicht ist hier völlig fehl am Platze. Auch die zuständige Ärztekammer würde ich soweit möglich einbeziehen. Wende Dich an den Justitiar Eurer Schulaufsicht, damit Du weißt, welche rechtssicheren Maßnahmen Du ergreifen kannst - und ergreife sie! LG Hesse |
| Wie viel Ärger | | von: caldeirao
erstellt: 09.06.2022 14:29:59 geändert: 09.06.2022 14:42:24 |
und wie viel Kraft willst du investieren? Ich würde die Eltern ohne Vorwarnung zu einem Gespräch in die Schule einladen und sie mit den Bildern konfrontieren. Irgendjemand ist schon bei Facebook oder Instagram, der dir die Bilder bzw. den Screenshot gibt. Dann würde ich sie fragen, wie du jetzt mit der Krankschreibung umgehen sollst, würde den Eltern erklären, dass dein Vertrauensverhältnis gestört ist und sie wieder abtreten lassen. Keine Diskussionen oder über banale Ausreden ins Gespräch kommen. Da kann man schnell die Sachebene verlieren. Sollten sie einsichtig und gesprächsbereit sein, kann man mit ihnen die Sache aufdröseln und über die Konsequenzen reden. Wenn die Eltern sich so eine Privatschule leisten können, dann drücken sie die 200 € ab und lachen sich über das Taschengeld ins Fäustchen. (Für Deutschland gesprochen, welche Regeln bei euch gelten, weiß ich nicht). Der Arzt hat irgendwie auch einen Vorgesetzten (hier z.B. die Ärztekammer). Dort würde ich die Krankschreibung und das Wissen über den Urlaub mitteilen und schreiben, dass dich das sehr irritiert und du dir das nicht erklären kannst. Keine Schuldzuweisungen oder irgendwelche Behauptungen. Du weißt ja nicht, was wirklich ist und da kann so ein Ding auch nach hinten losgehen. |
| Krank geschrieben sein heißt nicht gleich bettlägerig zu sein | | von: belenenses
erstellt: 09.06.2022 15:01:01 |
Caldeirao hat recht - Du weißt letztendlich nicht, was mit der Schülerin los ist. Selbstverständlich ist es für Euch irritierend, dass die Schülerin Fotos aus Amüsierbetrieben postet. Von allzu großer Intelligenz zeugt das nun wirklich nicht, selbst wenn sie eine Krankheit hat, bei der ihr der Arzt empfohlen hat rauszugehen, sich zu bewegen. Besser also die Eltern und die Schülerin kommen lassen und sie mit den Bildern konfrontieren und parallel dazu den Arzt oder die Ärztekammer über Eure Irritation unterrichten. Weitere Schritte könnt Ihr Euch dann immer noch überlegen. |
| ... | | von: ysnp
erstellt: 09.06.2022 18:05:13 |
Einen ähnlichen dreisten Fall hatten wir auch schon mal, allerdings ohne ärztliches Attest. Soweit ich mich erinnern kann, fehlte die Schülerin unentschuldigt. Unsere Schulleiterin hat sich mit der entsprechenden Behörde abgesprochen und dann Bußgeld verhängt, was die betreffende Familie brav gezahlt hat, denn sie war bereit, dieses Risiko einzugehen. Es ging um eine gebuchte Schiffskreuzfahrt. Allerdings bin ich an einer öffentlichen Schule, die dem Schulgesetz untersteht. Ich gehe davon aus, dass ihr eine Privatschule seid und da kenne ich die Rechtslage nicht. |
| Das ist einer der Fälle, | | von: janne60
erstellt: 11.06.2022 19:11:32 geändert: 11.06.2022 19:13:01 |
bei denen wir als Schule feststellen können, dass unser Arm der Befugnis bei Weitem nicht so lang ist, wie wir das manchmal denken. Den Arzt wirst du nicht belangen können, der trifft seine Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen, und es gibt genügend Krankheitsbilder, die nicht so offensichtlich sind wie ein offener Bruch: Du gaukelst Magen-Darm-Beschwerden oder unsägliche Kopfschmerzen vor, wer will dir da das Gegenteil beweisen? Das Einzige, das die Schule an dieser Stelle tun kann, ist das Melden der unentschuldigten Fehltage an das Ordnungsamt, was die dann daraus machen, muss dir schon wieder egal sein. Das Einzige, was ich den Eltern rückmelden würde, wäre, dass ich um den Betrug weiß (siehe Beweisfotos usw.), dass ich Meldung gemacht habe und dass sie Glück hatten, dass im "Urlaub" nichts passiert ist. Ich habe es an meiner Schule immerhin geschafft, dass die Eltern ehrlich sind und Urlaubsanträge stellen, statt "krankheitsbedingt" blau zu machen. Das schlagende Argument hierbei ist, dass die Eltern gut daran tun, einen bewilligten Urlaubsantrag mitzuführen. Es gibt nämlich durchaus Polizeikontrollen, besonders auch an Flughäfen, die danach schauen, ob schulpflichtige Kinder, die um diese Zeit nix am Flughafen zu suchen haben, berechtigt sind, sich dort aufzuhalten. Der zweite Grund ist die Versicherung. Wenn ein Kind irgendwo verunfallt, wo es zur Unfallzeit nicht zu sein hat, gibt es für die Eltern versicherungstechnische Schwierigkeiten. Vor diesen beiden Fällen scheinen die Eltern dann doch den nötigen Respekt zu haben. |
| Da kann ich Janne... | | von: emiliach
erstellt: 11.06.2022 21:57:18 |
... nur voll und ganz zustimmen!
Verunfallt ein Mensch, übernimmt die zuständige Krankenkasse/Krankenversicherung zunächst erstmal die Kosten für die Behandlung. Aber dies tut sie nicht, ohne einen ausführlichen Unfallfragebogen zuzusenden, der wahrheitsgemäß auszufüllen ist. Stellt sich heraus, dass es sich um einen Unfall handelt, der zu einer eigentlichen Schulzeit stattgefunden hat, dann fordert die Krankenkasse/Krankenversicherung die gesamten Behandlungskosten zurück. Und das können, je nach Intensität der Behandlung, gerne mal ein paar Tausend Euro sein.
Nicht umsonst gibt es die Unterscheidung "Privatunfall - Arbeitsunfall", denn hier greift nicht die Krankenversicherung, sondern die gesetzliche Unfallversicherung, sowohl bei ArbeitnehmerInnen, als auch bei SchülerInnen.
Dieser Aspekt der Versicherung wird gerne mal als lapidar angesehen und mit einem Handstreich abgetan, aber im Falle des Falles kann das richtig, richtig teuer werden. |
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