sind erst einmal unterrichtsfreie Dienstzeit. Es stehen dir 30 Tage Urlaub zu, die in den Ferien zu nehmen sind.
Die Korrekturfrist von 2 (bzw in einigen Fällen 3) Wochen wird durch die Ferien nicht unterbrochen, d.h. Leistungsnachweise sind in der Regel in der Woche nach den Ferien zurückzugeben. Ausnahmen kann der Schulleiter genehmigen, z.B. bei Erkrankung der Lehrkraft.
Natürlich sehe ich die Korrekturbelastung der Kollegen i8n den sprachlichen Fächern; man kann aber durch gschickte Aufgabenstellung und effiziente Verteilung der Aufgaben über das Schuljahr e9iniges an Dampf aus dem Kessel nehmen!
Wenn man die Ferien aus der Korrekturfrist nimmt, setzt man sich selbst unter Druck, denn die Nächste große Leistungserhebung darf ja erst nach Rückgabe und Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten angefertigt werden. Außerdem ist Zeit zu lassen zur Aufarbeitung der Fehler. Dann wollen andere Kollegen auch ihre Schulaufgaben schreiben, ich nehme mir also 2 Wochen "Manövriermasse".
Diese Frage wurde bereits einmal in "Schule und wir" geklärt. Hab aber jetzt die Fundstelle nicht parat.
rfalio