Hallo zusammen,
vorweg, ich bin kein Lehrer, sondern "nur" der Ehemann einer Lehrerin.
Ich hoffe aber dennoch auf Eure /Ihre Hilfe und zwar geht es um das Folgende:
Kurzfassung für die, die keine Zeit haben ewig zu lesen:
Ausgangssituation:
Gymnasiale Lehrerin, A13, 100 % Arbeitszeit, seit ihrem Vorbereitungsdienst stationiert an einer Gemeinschaftschule mit Inklusion.
Gibt es Möglichkeiten (und wenn ja, welche) das sie ggf. mit einer Umschulung /Fortbildung oder dergl. an einer normale Grund-, Haupt-, Realschule arbeiten kann?
Ist ein Versetzung an ein Gymnasium (wieder) möglich, auch wenn sie damals bei der Verbeamtung und Versetzung an eine Gemeinschaftschule, ein Schriftstück unterzeichnen hat müssen, dass sie immer nur an einer Gemeinschaftschule unterrichten dürfte?
Habt ihr Tipps, vielleicht Links und dergl. wie man von so einer GMS wieder an eine normale Schule kommt?
So, hier die Langfassung:
PROBLEM / LEBENSSACHVERHALT
Meine Frau hat vor ein paar Jahre an einer Uni im Land Baden-Württemberg ihr Studium als Gymnasiallehrerin abgeschlossen, ist dann in den Vorbereitungsdienst an ein Gymnasium versetzt worden.
Trotz Abschluß mit summa cum laude (oder wie das heißt) konnte sie keine Stelle an einem Gymnasium ergattern; sondern wurde einer Inklusions-Gemeinschaftsschule, auch in Baden-Württemberg, zugeordnet, bzw. hat sich über ein Portal darauf beworben.
Weiteres Problem: Sie wurde damals, mit ein paar Mitstreitern, ins Regierungspräsidium eingestellt und denen wurde dort gesagt:
- Ihr unterschreibt jetzt hier, dass ihr als Gymnasiallehrer forthin für immer und ewig an einer Gemeinschaftschule arbeitet und nie die Schulart wechseln werdet, sonst bekommt ihr keinen Job. (Kein Scherz!)
Meine Frau, damals aus Angst ohne Arbeit darzustehen und aus Angst "von denen da oben" beugte sie sich dem Druck und unterschrieb. (Problemstellung 1)
Nach nun etlichen Jahren an einer Gemeinschaftschule (das ist jetzt mein subjektiver Eindruck als Ehemann) wird diese Schulform und die "nebenschulischen" Anforderungen zu einer körperlich und auch seelischen Belastung.
Es ist jetzt nicht so, dass sie schlecht mit Kollegen, Schulleitung oder den Kindern /Eltern schlecht auskommen würde. Ich glaube, im Gegenteil, bei den ganzen Briefen und E-Mails die sie sich aufgehoben hat, geht viel Symphatie, Dank und Anerkennung hervor.
Aber das Arbeiten mit Menschen mit Behinderungen, das umgehen mit Kindern die Vergewaltigung jedweder Art erfahren haben /oder aktuell erfahren, das Beschulen von Kindern mit diversen Einschränkungen, usw. usf. da ist sie in ihrem Studium einfach nicht vorbereitet worden.
Sie gibt zwar ihr Bestes, beuscht (mehr oder weniger gute) Fortbildungen und hat auch Bande mit ein paar Sonderschullehrern /Sozialarbeiterinnen geknüpft, die ihr ab und an mal helfen... aber - meiner externen Meinung nach - ist das einfach zu viel für sie.
Der ganze andere schulinterne Kram (Konferenzen in den Ferien, Sonderprojekte allenhalben, Besuche mit und bei der Polizei, dem Jugendamt und soweiter, was einfach mal nebenher erwartet wird)... macht ihr mit steigenden Berufsjahren auch immer mehr zu schaffen.
(Problemstellung 2)
Mir wird ferner ganz Übel wenn ich die neuesten "KMK" Äußerungen höre, wie in den nächsten Jahren der Lehrerfehlbestand angegangen werden soll. Meine Frau schafft auf ner A13er Stelle 100 % Arbeitszeit und hat neben der Präsenzzeit an der Schule und ihren anderen Aufgaben - die Stunden über Stunden fressen - bestimmt kein Bedarf und auch keine Kraft mehr, um noch mehr zu tun... da hilft dann auch kein Joga Kurs...
Sie streubt sich zur Zeit jedoch, nach Alternativen umzusehen, weil Sie keine - Zitat - "[...]Zeit hat um geringen Erfolgschancen nachzuträumen". Da ich aber einen 41 Stunden Job in einem Büro habe, dachte ich mir, ich habe ja Zeit, also kann ich mal etwas Zeit investieren.
Nach etlichen Stunden der Recherche bin ich dann doch etwas vom Glauben abgekommen.
Fragestellung
Zur Problemstellung 1: Aus verwaltungsrechtlicher Sicht kann ich mir nicht vorstellen, dass so ein unterschriebenes Dokument überhaupt Rechtskraft entfalten kann. Juristisch würde ich es eher in die Schublade "Einschüchterung und Ausnutzen in einer Notsituation" deuten wollen.
Hat jemand von euch /ihnen auch Erfahrungen mit diesem Vorgehen, oder war das evtl. nur ein kurzer Hirnaussetzer einer Regierungspräsidiums-Mitarbeiterin?
Problemstellung 2:
- Kann man als Gymnasialleher an einer Gemeinschaftsschule auch eine Art "Fortbildung /Umschulung" machen um an einer Grundschule /Hauptschule /Realschule zu unterrichten.
Ich selbst habe nur einer Webseite der GEW entnehmen können, das man wohl im Vorbereitungsdienst zwei gleisig fahren hat können, 3 Jahre Unterricht an einer Grundschule und dann Übernahmegarantie mit der Möglichkeit zurück ans Gymnasium zu kommen.
- Ich habe herausgefunden, dass man Versetzungs-Anträge stellen kann, kann man ab irgendeiner Anzahl von Versetzungsanträgen einen Art "Anspruch auf Versetzung" ableiten?
- Weiterhin habe ich die Stellenauschreibungen des Kultusministeriums gefunden.
Die letzten vier Ausgaben konnte ich jetzt keine konkrete Ausschreibung für Gymnasiale Lehrkräfte an GMSen finden. Meine, Angebot: Schulentwicklung Fach xy mit dem Anforderungsprofil: Gymnasialleher mit Erfahrung... wäre ja für sie nichts, da sie keine Erfahrung als Gymnasiallehrer hat, ausser halt den Vorbereitungsdienst.
Gibt es da bestimmte Stellen für GYMS an GMS nach denen ich ausschau halten kann?
- Könnt ihr mir Links, Urteile, etc. nennen, die mich in meiner Recherche etwas näher bringen?
Über jeden Tipp wäre ich euch /ihnen dankbar!
Ganz herzlichen Dank schonmal!