..dir da nicht das geschöftszimmer,leitung,.. auskunft geben können?
wahrscheinlich gibt es keinen gesetzlichen rahmen dazu, aber zwei stufen darunter, also auch keine verordnung, sondern eine
richtlinie des kultusmin. zu solchen fragen, dazu müsste dir deine "chefetage" auskunft geben können. richtlinie zur mitwirkung, beteiligung,... von erziehungsberechtigten,...