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Forum: "Klassenbuch verschwunden"
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| Klassenbuch verschwunden | | von: patricks
erstellt: 23.06.2023 19:22:04 |
Hallo zusammen, mein Schulleiter hat mich darüber informiert, dass ein Klassenbuch von 2016 fehlt. Dieses solle ich jetzt nachträglich schreiben. Da ich mich leider nicht mehr an das exakte Unterrichtsgeshehen des Jahres 2016 erinnern kann, bin ich nun etwas ratlos. Weiß jemand wie es sich genau verhält, wenn ein Klassenbuch fehlt? Gibt es dahingehend Vorschriften oder ähnliches? Liebe Grüße A. |
| Gibt es | | von: dafyline
erstellt: 23.06.2023 20:16:27 |
bei euch - wie bei uns - Aufbewahrungsfristen? Bei uns - Ö - ist das die Anzahl der Jahre, wie lange bestimmte Amtsschriften aufbewahrt werden müssen. Die Aufbewahrung der Amtsschriften obliegt - in Östrreich - der Schulleitung. So gesehen wärst du bei uns aus der Haftung, weil ja zu Schulschluss das Klassenbuch bei der Schulleitung abgegeben werden muss. Vielleicht kannst du in deinem Bundesland die entsprechenden Aufbewahrungsfristen und die damit verbundnen Auflagen eruieren? Auf jeden Fall wünsche ich dir, dass du für dich gut aus der Situation kommst! dafyline |
| Nach | | von: stopherl
erstellt: 23.06.2023 21:43:38 geändert: 23.06.2023 21:44:42 |
7 Jahren??? Gibt es keine dringenderen Dinge zu tun? Ich hebe ja immer meine alten Schulplaner auf, da stehen zumindest meine Stunden drin. |
| Gehts noch? | | von: klexel
erstellt: 23.06.2023 23:14:39 geändert: 23.06.2023 23:17:05 |
Nach 7 Jahren?
Was tut ein Klassenbuch:
Es dokumentiert, was in welchen Stunden unterrichtet wurde. - Interessiert niemanden mehr, die SuS sind vermutlich weg.
Es dokumentiert die Fehlstunden von SuS - Interessiert niemanden mehr, die SuS sind vermutlich weg.
Es dokumentiert Klassenlisten - Interessiert niemanden mehr, die SuS sind vermutlich weg. Außerdem hat das Sekretariat diese Listen viel ausführlicher im Archiv.
Es dokumentiert die Stundenpläne und Stundenverteilung der Klasse - Interessiert niemanden mehr, die SuS sind vermutlich weg. Außerdem sind die damaligen Stundenpläne vermutlich elektronisch archiviert.
Es dokumentiert Fehlverhalten von SuS, sog. Tadel - Interessiert niemanden mehr, die SuS sind vermutlich weg.
..... ..... .....
Der SL soll einen Vermerk machen, dass das Ding verschwunden ist und fertig. Ich kenne Geschichten von Abifeiern, wo plötzlich nach vielen Jahren das KB wieder aufgetaucht ist unter großem Gelächter aller Beteiligten. Vielleicht habt ihr ja Glück.
OK, in deinem Profil steht Grundschule. Wenn das zutrifft, dann......fällt mir nichts mehr ein |
| Die Aufbewahrungsfristen | | von: janne60
erstellt: 24.06.2023 13:59:03 |
sind klar geregelt, wo das steht, weiß ich gerade nicht, aber es gilt: Schulchronik für immer, Schülerakten 50 Jahre, so ziemlich alles andere (darunter auch Klassenbücher) 5 Jahre. Ich hebe sie meistens 10 Jahre auf, ist aber mein persönlicher Spleen. Klassenbücher dokumentieren das, was klexel ausführlich gelistet hat. Wenn ich bedenke, welchen Personaldurchfluss wir am System haben, wüsste ich gar nicht, ob überhaupt die Kollegen von vor 7 Jahren noch da wären, die müssten ja alles abzeichnen, was eingetragen wurde. Mir ist auch kein einziger Fall bekannt, wo Klassenbücher eingefordert oder vorgelegt werden mussten (sei es in einem Rechtsfall oder für den Rechnungshof), die älter als 5 Jahre waren. Ich schließe mich den genannten Aussagen an, dass du mit Übergabe des Klassenbuches am Jahresende die Verantwortung dafür abgibst. Kann es sein, dass es ein Missverständnis gab? Dass die SL was anderes meinte? |
| Aufbewahrungsfristen | | von: dafyline
erstellt: 24.06.2023 20:24:06 |
"Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen" (Niedersachsen): 1. Allgemeines Dieser RdErl. regelt einheitlich - die Aufbewahrungsfristen für Schriftgut der Schulen und - die Löschungsfristen für in den Schulen gespeicherte personenbezogene Daten unabhängig von der Art der Speicherung. Schriftgut i. S. dieses RdErl. sind alle bei der Verwaltung in den Schulen anfallenden Akten, Urkunden, Schriftstücke, Druckwerke, Karteien, Listen, Pläne, Zeichnungen, Karten, Bilder und dergleichen; Schriftgut sind auch elektronische Speichermedien mit den entsprechenden Informationen. Gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. e und Artikel 17 DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie es zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Nicht mehr benötigte Daten sind zunächst dem zuständigen Archiv zur Übernahme anzubieten. Übernimmt das Archiv die Daten nicht, so sind sie zu löschen. Für personenbezogene Daten in Akten gilt dies ggf. nach Maßgabe der für die Aufbewahrung der gesamten Akte geltenden Vorschriften. 3.1.9 Anderes Schriftgut mit Angaben über einzelne Schülerinnen oder Schüler. Klassen, Gruppen oder Jahrgänge (z. B. Entwürfe oder Zensurenlisten zu Zeugnissen, soweit nicht Nummer 3.1.3 oder 3.1.5, Klassenbücher). 1 Jahr nach Ablauf des Schuljahres, in dem diese die Schule oder - bei organisatorisch zusammengefassten Schulen - die jeweilige Schulform verlassen haben. http://www.schure.de/22560/15-05410-1-2.htm Vielleicht kann das hilfreich sein? |
| Klassenbuch | | von: patricks
erstellt: 27.06.2023 20:46:22 |
Hallo zusammen und ganz lieben Dank für die zahlreichen Antworten. Als Ergänzung noch ein paar kurze Infos. In NRW muss ein Klassenbuch 10 Jahre archiviert werden. Das Klassenbuch von 2016 ist spurlos verschwunden und ich soll es jetzt rekonstruieren. Diesbezüglich soll ich nun laut SL ein neues Klassenbuch kaufen und alle Inhalte rekonstruieren. Ich frage mich nur, wie ich das nach dieser Zeit anstellen soll... |
| Es erschließt sich mir nicht | | von: dafyline
erstellt: 27.06.2023 21:37:11 |
warum du ein Klassenbuch kaufen sollst/musst. Hast du in dem Schuljahr eine Klasse geführt? Hast du - so du eine Klasse geführt hast - das Klassenbuch abgegeben, was ich annehme. warum DU (!) ein Klassenbuch "nachstellen", sprich fälschen sollst! Das wäre doch Dokumentenfälschung und somit würde das bei uns in Ö strafbar sein... Wenn es so sein sollte, würde ich juridischen Beistand in Anspruch nehmen! |
| Ganz ehrlich? | | von: janne60
erstellt: 28.06.2023 13:22:44 |
Ich würde gar nicht merken, wenn von 2016 ein Klassenbuch verschwände, ich renne doch nicht ständig ins Archiv und zähle nach, ob noch alles da ist. Für die Archivierung ist die SL zuständig, und die versucht nun aus meiner Sicht, dir da was zuzuschustern, wozu du 1. nicht zuständig und 2. außerstande bist. Klexel hat dazu den einzig sinnvollen Vorschlag gemacht. Alles andere ist Mumpitz und wie dafy sagte Urkundenfälschung. |
| .... | | von: ysnp
erstellt: 28.06.2023 13:28:54 geändert: 28.06.2023 13:44:07 |
Janne60 fasst das Problem gut zusammen. -------------------------------- Wie ist denn das Klassenbuch abhanden gekommen? Hast du es verschlampt oder die Schule? Was sind die vermuteten Beweggründe der Schulleitung alles nachtragen zu lassen? Gibt es einen Konflikt zwischen der Schulleitung und dir, dass er das von dir verlangt? Irgendwie hört sich für mich das an, wie der Schulleiter auf dich sauer ist und deshalb so irrational reagiert. Auch dass du das Klassenbuch selbst kaufen musst, ist doch eine Frechheit. Oder steht eine Evaluation an und er will den Schein wahren? Wenn eine Kontrolle ansteht, will wahrscheinlich die Schulleitung gut dastehen, denn wenn ein Klassenbuch fehlt, fällt es auf sie zurück, weil nicht genau kontrolliert wurde. Versuche dir Hilfe zu holen: Erkundige dich bei fachkundigen Stellen, das ist der Personalrat, der Lehrerverband oder das Schulamt. Erstere beide wären natürlich erstmal geschickter, weil das nichts nach sich zieht. Du könntest auch gleich dem Schulleiter mitteilen, dass es dir nicht möglich ist, dich nach 7 Jahren zu erinnern und damit Urkundenfälschung begehen. Wenn er das nicht so sieht, dann würde ich mit dem Schulrat sprechen, der für dich zuständig ist. Irgendeiner muss ja mal eine Lösung für das Problem vorschlagen, wenn es auch die vorgesetzte Dienstbehörde ist. ----------- Ganz ehrlich: Kein vernünftiger Mensch verlangt verlangt so etwas, als Schulleiter würde ich bei einer Kontrolle sagen, dass das Klassenbuch verloren gegangen ist. Dem reißt doch keiner der Kopf ab. |
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