transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 2 Mitglieder online 23.11.2024 05:03:02
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Rechtliche Frage Bayern Realschule"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Rechtliche Frage Bayern Realschuleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tandil Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.01.2024 18:41:05

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

kann mir jemand helfen?

 Es gibt doch irgendwo einen Artikel oder Paragraphen, der besagt, dass ein Schüler/eine Schülerin in angemessener Zeit (!) nach Krankheit den Stoff nachholen muss. Weiß jemand, wo das genau steht? Ich brauche bitte wirklich einen Gesetzestext, keine Meinung.
BayEuG, RSO, KMS? Irgendwas?


Danke für eure Hilfe!



etwas schwierigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.01.2024 22:11:04

Nur in § 22 RSO ist von einer Nachfrist bei angekündigten Leistungsnachweisen die Rede.

Aber auch hier wird keine exakte Dauer festgelegt!

M.E. ist eine Nachfrist von Art und Dauer der Verhinderung (Krankheit?) abhängig. Da wahrscheinlich mehrere Fächer betroffen sind, lass deinen Schulleiter entscheiden.

rfalio



genau das ist das Problemneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tandil Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.01.2024 17:43:47

Danke dir!

Leider ist genau das das Problem: der Schüler war länger krank (ich glaube drei Wochen), kam und soll in der 2. Stunde die Ex mitschrieben (bzw. sie soll gewertet werden). Die Schulleitung will das so, die Lehrkraft (ist nicht mein Schüler) sieht den Fall, kennt das Kind und würde auf diese Note gern verzichten. Darum war der Gedanke, ob man der SL gegenüber nicht mit einem Gesetzestext besser argumentieren könnte.

Aber ich danke dir!

LG



da greift § 19 RSOneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.01.2024 19:51:06

Eine Ex gibt es nicht!

Der kleine Leistungsnachweis Stegreifaufgae und darum scheint es sich zu handeln (ansonsten müsste er eine Woche vorhern angekündigt sein und da war der Schüler ja krank!) bezieht sich erst einmal nur und ausschließlich auf den Stoff der Vorstunde und da war der Schüler ja anwesend. Allerdings dürften Grundkenntnisse, die in der Zeit der Krankheit anstanden, nicht abgefragt und/ oder gewertet werden.

Ich hoffe, das war hilfreich.

rfalio

 



Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs