Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
kann mir jemand helfen?
Es gibt doch irgendwo einen Artikel oder Paragraphen, der besagt, dass ein Schüler/eine Schülerin in angemessener Zeit (!) nach Krankheit den Stoff nachholen muss. Weiß jemand, wo das genau steht? Ich brauche bitte wirklich einen Gesetzestext, keine Meinung.
BayEuG, RSO, KMS? Irgendwas?
Danke für eure Hilfe!