Hallo,
ich unterrichte Biologie an einer 12. Klasse FOS in Niedersachsen. Im 1. Halbjahr habe ich aufgrund einer Erkrankung die SuS über Ipad/Teams unterrichtet. Das lief aufgrund technischer Probleme meist recht zäh, aber es wurden eine Präsentation erstellt und eine Klausur geschrieben (Präsentation war ein Plakat das über Mail abgegeben wurde, Klausur wurde durch einen Vertretungslehrer überwacht)
Aufgrund einer gesundheitlichen Verschlechterung konnte ich weder die Präsentation noch die Klausur sichten, Unterricht fand ab Dezember nicht mehr statt. Im Halbjahreszeugnis wurde das Fach mit "nicht erteilt" aufgeführt.
seit Ende der Osterferien (3. April) bin ich wieder im Einsatz im Präsenzbetrieb. Nach Durchsicht der Arbeiten aus dem ersten Halbjahr stehen alle Schüler auf mangelhaft und ungenügend. Mündliche Leistungen waren aufgrund der Probleme quasi nicht vorhanden. Ich habe in Aussicht gestellt, dass sich die SuS bei Abgabe einer sehr guten Facharbeit in diesem Halbjahr noch um eine Note verbessern könnten. Die SuS sind empört und sind der Meinung, dass ich die Leistungen aus dem ersten Halbjahr nicht auf diese Weise werten dürfte. Aber ich habe ja unterrichtet und die Leistungen wurden ja nun einmal so schlecht erbracht.
Frage: darf ich die Leistungen aus dem ersten Halbjahr mit einbeziehen und als Hauptleistung werden, da ich ja in diesem Halbjahr nicht mehr viel Zeit übrig bleibt?