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Forum: "Nutzungsrecht"

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Nutzungsrechtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.11.2016 17:06:08

Ich habe im Rahmen meines Physikunterrichts als hausaufgabe aufgegeben, dass die Kinder ein kleines Video zum Thema "Einführung in den Physikunterricht" drehen sollen. Ein Video ist dabei so gut, dass ich das gern als Anschauung nutzen möchte und deshalb von den Eltern das Nutzungsrecht haben möchte. Nun habe ich im Netz ein bisschen recherchiert und nichts Brauchbares gefunden. Auch stehe ich mit Juristerei und rechtlichen Bestimmungen ein bisschen auf Kriegsfuß, so dass ich diesbezüglich überhaupt nicht sicher bin. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir Hinweise geben könntet, ob ich das so machen kann bzw. was ich verbessern sollte.

 

 

Hiermit erkläre ich, _______Name der Eltern________________,  mein Einverständnis, dass ______Lehrerin__________ das von unserem Sohn, ________Schüler_____________, erstellte Video für ihren Unterricht oder für Fortbildungszwecke nutzen kann.

______Lehrerin__________ verpflichtet sich, dieses Video nicht an Dritte weiterzugeben und nur für persönliche berufliche Zwecke zu verwenden.

 

 

 



in Deutschlandneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.11.2016 20:45:04

herrscht Vertragsfreiheit. Solange du nichts Sittenwidriges oder Kriminelles vertraglich regeln willst, kannst du mit den Eltern alles vereinbaren, was ihr wollt. Da könnte also auch drin stehen, dass du als Gegenleistung jede Woche vor der Klasse einen Purzelbaum schlagen musst, oder jedes Jahr am 6.12. in der betreffenden Familie den Nikolaus spielen musst.

Wenn sie die Nutzungsrechte ohne Gegenleistung hergeben wollen, ist das natürlich auch ok.



Sie geben die Nutzungsrechte ohne Gegenleistung herneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.11.2016 22:37:05

Jedenfalls nach mündlicher Absprache.

Kann man das so schreiben oder ist das eher dilettant?



im Prinzipneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.12.2016 22:13:08

braucht es da nicht einmal die Schriftform, auch mündliche Verträge ("per Handschlag") sind in Deutschland genauso gültig wie schriftliche. Sicherer bist du natürlich, wenn alles schriftlich festgehalten wird.

Warum bist du dir so unsicher? Du machst hier wirklich nichts Verkehrtes.



Danke nochmalneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.12.2016 23:32:03

Schriftlich ist mir einfach sicherer. Da ich es eben auch außerhalb von Schule verwenden will. Nachher ist Aussage gegen Aussage, da bleibt immer etwas haften.

 

Unsicher, weil ich in rechtlichen Sachen keine Ahnung habe und mich soetwas auch nicht interessiert. Aber ich will mich auch nicht in die Nesseln setzen. Das Lisum bei uns hat Tausende von Euro bezahlt, weil sie urheberrechtlich nicht ganz sauber gearbeitet haben. Das will ich mir nicht antun.



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