Gibt es denn Beispiele, dass Sender gegen das Zeigen oder Downloaden von youtube-Beiträgen, die ihr Sender-Logo enthalten, juristisch vorgegangen sind? "Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter" sagt der Volksmund, oder ist das in dem Fall unpassend?
Es macht doch auch keinen Sinn, an der Realität vorbeizudiskutieren. Und die Realität sieht meines Wissens so aus, dass immer mehr Unterrichtsräume eine moderne technische Ausstattung bekommen und diese durch die Lehrkräfte auch entsprechend genutzt wird.