Da Du in einem befristeten, öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis bist, muss die SL dich freistellen. Du musst deine Abwesenheit nur anzeigen.
Des Weiteren bist Du der SL nur zugeordnet, nicht aber fachlich oder disziplinarisch unterstellt. Die Dienststelle, der die Referendare zugeordnet sind, ist das Studienseminar bzw. das ZfsL. An die Ausbildungsschule bist Du lediglich vom Studienseminar, deiner Stammdienststelle abgeordnet. Die SL kann also gar nichts genehmigen, sie muss nur informiert über die Abwesenheit werden, um eine Vertretung - wenn nötig - zu organisieren.