,,, aber letztlich ist die Rechtslage sicher vergleichbar.
In BaWü kann man gegen einen solchen nachträglichen Bescheid über ein Nichtbestehen natürlich vorgehen, aber das Aufdecken eines Formfehlers bringt ja nichts, wenn ein relevanter Prüfungsteil nicht bestanden wurde. Das Gericht annuliert die gesamte Prüfung, und man fängt bei Null an.
Ggfs. werden Möglichkeiten zum Einklagen von Schadensersatz geöffnet. Rund 12.000 €, die einem durch das Wiederholen und den Einstieg ins Ref zum nächsten Termin entgehen, sind ein nettes Sümmchen für einen ausgiebigen Therapieurlaub nach dem Examen, aber die erneuten Aufwendungen für die Wiederholung des kompletten Examens rechnet das meines Erachtens nicht auf.