Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand mit einer Unklarheit der Gesetzeslage weiterhelfen?
Meines Wissens liegt Grenze für die Verbeamtung von Lehrern in Niedersachsen z. Z. bei der Vollendung des 45. Lebensjahres. (http://www.schure.de/20411/nbg.htm#p18) Das wäre also der Zeitpunkt nach dem Ref (und der bestandenen Prüfung), oder?
§ 16 besagt zudem noch, dass sich diese Altersgrenze verschieben kann, falls bspw. Kindererziehungszeiten vorliegen. ( http://www.schure.de/20411/nlvo.htm#p16 )
Müssen diese Kindererziehungszeiten während des Refs liegen, um hier relevant zu sein? In meinem Fall lagen sie, insgesamt 2x 12 Monate Elternzeit, bspw. vor und während des Lehramtsstudiums.