OK, suche ich mir also einen Berliner Meine Frage ist eher: wenn ich meine Freigabeerklärung habe, darf ich mich dann bei den im Amtsblatt ausgeschriebenen Funktionsstellen bewerben oder läuft das alles nur mit dem im Netz befindlichen Anträgen zur Versetzung und danach guckt das RP dann, wenn alles klappt, an welche Stelle sie einen setzen. Außerdem hätte ich gerne Insider-Tipps…. Hier in Niedersachsen wüsste ich, mit wem es sich lohnt zu sprechen und wer einem gern weiter hilft.