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Forum: "Versetzungsantrag trotz Schwangerschaft???"

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Versetzungsantrag trotz Schwangerschaft???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: waldrach Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.07.2010 16:32:26

Hallo,
ganz kurz zu meiner Situation: bin seit 18Monaten an einer GS in RLP, auf Lebenszeit verbeamtet, also muss ich noch 18Monate hier bleiben (wegen dieser 3-Jahres-Regel, oder gibt es die in RLP nicht bzw wo kann man das nachlesen?).
Nun ja, mein Freund wohnt leider in NRW, trotzdem wollen wir nicht länger mit der Familienplanung warten.
Meine Frage: Sollte ich schon jetzt einen Versetzungsantrag stellen, auch mit der "Gefahr", dass es direkt klappt und ich dann schon schwanger an eine neue Schule komme?
UNd wenn es jetzt noch nicht klappt, ist es dann einfacher, nach der Elternzeit schneller versetzt zu werden?
Möchte, sobald ich im Mutterschutz bin, auf jeden Fall zu meinem Freund ziehen...und auch in dieser Gegend bleiben: wird das bei Versetzungsanträgen berücksichtigt und spielt es dabei eine Rolle, ob man verheiratet ist oder nicht?
Oh je, Fragen über Fragen, aber ich mache mir einfach Gedanken über die Zeit nach der Schwangerschaft.
Vielen Dank fürs Lesen und Antworten *g*


Also zum Thema Schwangerschaftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunkelinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.07.2010 21:46:10 geändert: 05.07.2010 21:47:52

Stell einfach einen Antrag. Wenn du dann schwanger wirst, darf dir das nicht zum Nachteil gereichen. Und du hast hinterher den Anspruch auf deine Stelle.
Wie das mit der 3-Jahresfrist ist, weiß ich nicht.
Und beim Familienstand muss ich auch passen.


Schwangerschaft beim Versetzungsantrag ist kein Problem,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.07.2010 22:53:08

wenn du vor dem Mutterschutz wechseln könntest.

Und beim Ländertausch sind auch die 3 Jahre kein Problem. Ich bin 2003 auf Lebenszeit verbeamtet worden und habe Ende 2004 meinen ersten Versetzungsantrag gestellt (übrigens auch RLP - NRW). Außerdem musst du ja schon vor der Lebenszeitverbeamtung an deiner Schule gewesen sein, das müsste dann wohl sowieso mitzählen.

Ich war zu dem Zeitpunkt noch nicht schwanger und "nur" verlobt und habe auch die Versetzung nicht bekommen, selbst nicht nach der Hochzeit. Dann habe ich im Abstand von knapp zwei Jahren zwei Kinder bekommen, und konnte mich während der gesamten Elternzeit nicht weiter um eine Versetzung bemühen, weil es da dann eine Klausel gibt, dass man die Stelle auch tatsächlich antritt. Was ich in der Elternzeit nicht konnte.
Wenn ich die drei Jahre Elternzeit ausschöpfen würde, müsste ich am 1.3.11 wieder anfangen. Aber bei länderübergreifenden Versetzungen musst du dann zum 1.8. oder 1.2. wieder anfangen, eben wegen der Klausel. Ich hab mich jetzt zum Sommer beworben und habe eine schulscharfe Stelle zum 1.8.10 bekommen. Nachdem ich die dann hatte flatterte auch noch die inzwischen irrelevante Zustimmung fürs Tauschverfahren ins Haus.
Fazit: Familienzusammenführung mit Kindern funktioniert super, wenn du eine Erstwohnsitz in NRW nachweisen und diesen auch begründen kannst. Ob du dazu verheiratet sein musst, kann ich dir aber auch nicht sagen. Da ich es seit 2005 bin, gab es da bei mir keinen Diskussionsbedarf.
Gruß
petty


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