transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 34 Mitglieder online 24.11.2024 08:58:04
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Wechsel Regierungsbezirke K-D"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Wechsel Regierungsbezirke K-Dneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jojo68 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.08.2010 05:07:06

Hallo,
ich hätte da mal eine Frage.
Ich arbeite in Köln, würde aber gerne wieder mit Ehemann und Kind in meine Heimat (Niederrhein) ziehen und müsste hierzu den Regierungsbezirk wechseln, sozusagen von Köln nach Düsseldorf. Mein Mann arbeitet übrigens in Köln.
Ich habe mir das so vorgestellt: Wir würden uns in meiner Heimatstadt ein Haus kaufen, mein Mann sich dort einen Job suchen und ich würde einen Versetzungsantrag stellen.
Welche Gründe könnte ich angeben, damit der Versetzungsantrag durchgeht? Wie müsste ich die Gründe belegen? Hat jemand von euch Ähnliches erlebt? Hat jemand insbesondere Erfahrungen mit dem Wechsel Köln-Düsseldorf gemacht? Ist ein Sabbatjahr hilfreich bei einem Versetzungsantrag? Ich wäre für jeden Tipp dankbar.
Im Übrigen leben meine Eltern in meinem Heimatort, sind aber nicht pflegebedürftig.
Vielen, vielen Dank für alle hilfreichen Hinweise!


Zum Anlickenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.08.2010 15:33:38

Hallo,
da gibt es mehrere Gründe zum Anklicken. Ich hatte "Familienzusammenführung ohne Kinder" und musste das nicht belegen. Ich konnte aber schon die Adresse angeben, unter der ich nach der Versetzung erreichbar sein würde. Hat geklappt - gleich beim 1. Mal.
Gucke mal hier http://www.schulministerium.nrw.de/BP/OLIVER/


Nachweiseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jojo68 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.08.2010 16:53:12

Vielen Dank! Eine Frage hätte ich noch: Musstest du einen Nachweis darüber beifügen, dass dein Ehemann eine Arbeitsstelle an deinem Wunschort hat?


Hilfreich wäre es auf jeden Fall ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: m.gottheit Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.08.2010 19:04:45

... wenn dein abgebender Schulleiter keinen Sperrvermerk auf Deiner Akte anbringen würde und sich mit Deiner Versetzung einverstanden erklären würde, und wenn Du einen aufnehmenden Schulleiter hättest, der Dich anfordert. Das geht wesentlich glatter.
Gruß und viel Glück
m.gottheit


neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.08.2010 20:17:04 geändert: 30.08.2010 20:18:00

es wollte keiner irgendwas sehen.
Allerdings muss
- dein Schulleiter muss zustimmen
- das Schulamt muss zustimmen
und die Bezirksregierung wohl auch.

Und die aufnehemende Bezirksregierung muss Bedarf für dich/deine Fächer haben.


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs