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Forum: "Fragen zu Versetzung NRW"

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Fragen zu Versetzung NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lelau3 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2012 12:53:39

Hallo,

vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten:

Ich bin vor 1,5 Jahren im Zuge einer A 13 Beförderung versetzt worden und fühle mich an meiner neuen SChule nicht so wohl. Darf ich jetzt schon einen Versetzungsantrag stellen oder bin ich gesperrt?

vielen Dank


Ich denke,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2012 13:20:35 geändert: 01.11.2012 13:22:55

du bist für 3 Jahre gesperrt.

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/OLIVER/Hinweise/hinweise_hilfe.htm#verfahren1

Was ist denn in NRW eine A13-Stelle? Ist das schon eine Funktionsstelle?? Dann gelten andere Bedingungen, findest du aber auch in dem Link.


A13 - Verzahnungsamtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2012 13:44:31

Für SekI und Primis ist es eine an eine Leitungs- oder Funktionsstelle gebundene Besoldungsstufe.

Für SekII ist A13 das stinknormale Einstiegsamt.

An eine stelle ist man nicht gebunden, nur kann dem versetzungsantrag eben zweimal widersprochen werden, beim dritten Antrag in Folge darf man dann gehen.

Bei der ersten Stelle ist man de facto sogar 5 Jahre gebunden, da der erste Versetzungsantrag nicht vor Ablauf der "Erprobungszeit" (Übernahme ins Beamtenverhältnis bis zum Tode) gestellt werden kann.


Stimmt nicht ganz!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2012 22:43:29

An einer Realschule in NRW ist A 13 nicht unbedingt an eine
Funktion gebunden. Das soll neuerdings so sein, ist aber
bisher nicht immer so gehandhabt worden. Zumindest war es bei
mir nicht so.


Aberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2012 22:59:57

Realschullehrer werden nicht befördert.

einmal Realschullehrer - immer Realschullehrer...


Trotzdemneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2012 23:06:27

gibt es Stellen, die an bestimmte Funktionen gebunden sind,
z.B. Beratungslehrer, StuBO usw. Manche A 13-Stellen werden
nur für solche Funktionen ausgeschrieben, manche bisher eben
nicht. Ich habe erst kürzlich endlich meine A 13 bekommen,
habe zwar entsprechende Funktionen inne, es hieß aber
trotzdem, die Stelle sei "noch nicht" daran gebunden.


@bgerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.11.2012 07:50:39

Es hat vor etwa zwei Jahren auf Drängen des Hauptpersonalrates in NRW eine Initiative gegeben, Beförderungen für "ausgezeichnet" beurteilte kollegInnen auszusprechen, die zunächst nicht unmittelbar an eine Funktion geknüpft sind. Dieser initiative hat sich das Schulministerium angeschlossen.

Aus meiner sicht steckt folgendes dahinter. Eine entsprechende Aktion, SekI-Lehrer in A13-Stellen zu befördernhat es schon einmal gegeben, undzwar in den 90ern. Die damals beförderten kollegInnen gehen mittlerweile aber alle in den Ruhestand. Das wiederum hat zur Folge, dass der Stellenkegel kippt. Ferner besteht die gefahr, dass die "Haushälter" die Stellen streichen, um die Personalmittel einzusparen. Um die stellen zu erhalten hat man sich also entschlossen, sie zu besetzen, hat sich aber das Hintertürchen offengelassen, diese Stellen nachträglich an bestimmte Aufgaben/Funktionen zu binden.

"Du hast deine A13, dann kannst Du auch übernehmen."

Des Weiteren spielt die vermehrte Gründung von SekI-Schulen eine Rolle. Denen werden nämlich auch eine Reihe von A13-Stellen zugestanden, die aber nicht alle mit Berufsanfängern des höheren Dienstes besetzt werden sollen. Es muss auch in den SekI-Schulen Beförderungsstellen (A13) für Lehrkräfte des gehobenen Dienstes geben. Wenn man nicht im Vorfeld schon KollegInnen befördert, dann haben die nämlich keine Chance sich auf entsprechend ausgeschriebene Stellen zu bewerben.

Aus meiner Sicht steckt hinter diesen Beförderungen eine politische absicht. Sei's drum, wenn Du eine der stellen ergattert hast, dann freut mich das für Dich! das, was es an Besoldung mehr gibt, ist nicht viel, aber der mensch freut sich.


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.11.2012 07:57:47

Gilt aber nicht nur für RealschullehrerInnen. Das gleiche Schicksal teilen alle, die nicht im höheren Dienst sind, also nicht die Lehrbefähigung für die SekI+II haben oder Sonderpädagogen sind. Zugegebenermaßen fangen viele von denen auch mit A13 an und gehen auch mit A13 in Pension.

Die Besonderheit ist doch, dass bei "Lehramt" zwar ein Masterstudiengang und ein Zweites Staatsexamen absolviert werden muss, aber im Gegensatz zu anderen Behörden, nicht alle in den höheren Dienst übernommen werden. Das gibt es nur im Bereich "Schule".


@missneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.11.2012 10:08:28

Ich bin in Niedersachsen und eine alte Fregatte, die von Anfang an im höheren Dienst mit A13 Realschullehrerin ist.


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.11.2012 11:26:13

Früher wurden Realschullehrer auch in NRW mit A13 eingestellt. Aber das ist ewig lange her und Voraussetzung war ein Hochschulstudium wie bei den Gymnasiallehrern. Nur NRW hat schon ewig keine PHs mehr.

Nachdem zwischenzeitlich das Lehramt GHR (Grund-,Haupt- und Realschule) eingeführt worden war, gab es natürlich auch die gleiche Eingangsbesoldung (A12) für diese Gruppen.
Man muss sich doch nur einmal ansehen, wie viele "Lehrämter" es allein in NRW gibt.

Die alten Grund- und Hauptschullehrer von den PHs (ursprünglich A11) sterben zwar inzwischen aus, nichts desto trotz gibt es aber so um die 15 verschiedene Lehrbefähigungen für die Primar- und Sekundarstufe I. Nettes Wirrwarr.


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