In NRW haben lehrer und lehrerinnen mit dem Lehramt GHR unabhängig vom gewähleten Schwerpunkt die Berechtigung an Grund-, Haupt- und realschulen sowie in den entsprechenden Jahrgängen der Gesamt- und Sekundarschulen zu unterrichten.
Auch wenn der Vorbereitungsdienst an einer Grundschule gemacht worden ist, so hat der LAA im Rahmen des Vorbereitungsdienstes doch auch eine andere Schulform kennen lernen müssen. Folglich ist in NRW für Lehhrkräfte mit dem Lehramt GHR der wechsel in eine andere Schulform möglich. Für diejenigen, die "nur Grundschule" studiert haben, hat es doch sogar vor kurzem eine offizielle Übernahmemöglichkeit gegeben. Ich weiß nicht, ob es die noch gibt; im speziellen Fall aber auch uninteressant.
Notfalls bewirb Dich auf eine Stelle in der SekI, im Falle der Ablehnung muss die Schulleitung Dir hier in NRW nämlich offiziell mitteilen, warum Du abgelehnt worden bist. Im Vorfeld würde ich aber den Personalrat bei der Bezirkregierung und ggf. auch die zuständige Dezernatsleitung bei der Bez.-Reg. über die bestehenden Möglichkeiten befragen. Die studierten Fächer (u.a. NaWi) dürften mit Sicherheit kein Hinderungsgrund für eine Übernahme sein.
Wie hier ja auch schon mehrfach geschrieben, gibt es mehrere Beispiele für die Einstellung von "Grundschullehrerinnen" an SekI-Schulen.
Also nur Mut