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Forum: "Endlich Schulwechsel, aber schwanger..."

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Endlich Schulwechsel, aber schwanger...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stokar Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.04.2013 15:27:04

Hallo Ihr Lieben,

ich frag mal hier, vielleicht weiß da ja jemand Bescheid. Ich habe endlich meinen Versetzungsantrag durchbekommen. Heute kam Post, dass ich in diesem Jahr für das Lehrertauschverfahren vorgesehen bin.

Ich arbeite zur Zeit in Rheinland-Pfalz und versuche nun im 5. Anlauf nach S-H zu wechseln. Und ich verstehe den Brief nun so, dass ich versetzt werde und nun auf S-H warten muss, wo ich eingesetzt werde, oder?

Aber Kopfschmerzen macht mir leider, dass ich bisher von keinem eine genaue Rückmeldung bekommen habe, wie es nämlich aussieht, wenn ich im nächsten Schuljahr in Elternzeit gehe... Ich bin nämlich zur Zeit noch schwanger, Mitte/Ende Mai kommt schon das Kind. Eigentlich würde ich auch gerne das Jahr zuhause bleiben. Ich weiß aber nicht, inwiefern ich die Stelle dann annehmen kann, wenn ich doch schon weiß, dass ich die Stelle nicht antreten werde. Mein Mann würde zwar notfalls auch die Elternzeit übernehmen, das haben wir aber schon beim ersten Kind gemacht und es tat ihm nicht wirklich gut... (is aber anderes Thema)

Theoretisch wäre mein Mutterschutz zum 01.08. zuende, selbst wenn das Kind später kommen sollte. Und dass ich in Elternzeit gehe, muss ich ja auch erst angeben, wenn das Kind da ist, oder? Wie verhalte ich mich denn nun? War jemand mal in gleicher Situation? Kennt sich da jemand rechtlich aus?

Liebe Grüße
Karola


Annehmenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.04.2013 20:04:51

würde ich sagen und dann Elternzeit anmelden.
Als ich vor ca. 19 Jahren endlich eine Stelle im Schuldienst bekam, war mein Nachwuchs gerade ein Jahr alt. Zudem handelte es sich um so einen Fall von "Entscheiden Sie sich in zwei Wochen und fangen Sie in vier Wochen an". Ich habe die Stelle angenommen und sofort ein Jahr Erziehungsurlaub (so hieß das damals noch) beantragt. War zwar blöd für die Schule, aber auch ich hatte schon jahrelang gewartet und wusste nicht, ob ich im Jahr danach was kriegen würde.
Da wir uns nun mal nicht einfach bei einer Schule bewerben können und die uns einstellt, weil wir gut sind, sondern diese Verrenkungsspiele der Lehrereinstellungs- und Versetzungsverfahren mitspielen müssen, müssen wir da auch mal an uns denken.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das rechtlich so möglich ist.


Ich sehe da ein kleines Problemneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.04.2013 21:04:07

Hallo erst einmal.

Wenn du jetzt die Zusage zum Ländertausch bekommen hast, hast du also zum Bewerbungsschluss 1.2. den Antrag für das Ländertauschverfahren abgegeben.
Das müsste dann also zu einem Zeitpunkt gewesen sein, wo du schon wusstest, dass du schwanger bist und demnach in Elternzeit gehen würdest.
Sehe ich das richtig?

Dann hast du - fürchte ich - ein kleines Problem.
Im Antrag für das Ländertauschverfahren stand bei mir damals ganz unten (also direkt über dem Feld für die Unterschrift) der Passus:

"Ich versichere, dass
- die vorstehenden Angaben vollständig und richtig sind
- ich den Dienst im Falle der Versetzung/Übernahme - auch bei einer bisherigen Beurlaubung - zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens aufnehmen werde."

(Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das in den letzten drei Jahren gestrichen haben.)

Und dieser zweite Spiegelstrich ist das Problem. Wenn du in Elternzeit bist, kannst du die Stelle nicht antreten und damit würdest du diesen Punkt also nicht erfüllen können. Was das nun für Konsequenzen für dich hat, kann ich dir aber leider auch nicht sagen.
Ich habe damals während der Schwangerschaft die Versetzungsanträge ruhen lassen und mich zum Ende der Elternzeit erneut um den Ländertausch bemüht, was mit zwei kleinen Kindern auch anstandslos funktioniert hat.

Ich drücke dir auf alle Fälle die Daumen.


das denke ich auch,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stokar Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.04.2013 21:09:46

dass das ein Problem sein wird. Also ich glaube, ich werde die Stelle nicht bekommen, wenn ich gleich nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehe. Hab aber nun schon jemanden gesprochen, die auch in einer ähnlichen Situation war.

Werde mich morgen noch einmal bei der Hauptpersonalrätin erkundigen. Aber ich glaube, ich kann die Stelle annehmen, muss dann halt auch einige Tage arbeiten, also die Stelle antreten und halt meine Elternzeit für kurz nach Dienstantritt beantragen. Muss nur mal sehen, ob da für mich auch noch eine Regelung gilt, dass ich erst ab einer bestimmten Zeit nach den Ferien in Elternzeit gehen darf. Dann würde mein Mann halt zuerst die Elternzeit nehmen, aber es wird bestimmt nicht leicht, wenn ich länger arbeiten gehen müsste. Eigentlich wollte ich auch wieder stillen...

Doof ist es auf jeden Fall für die Schule, die mich bekommt! Das ist mit schon bewusst. Aber ich glaube auch, dass meine Chancen nicht besser werden, wenn ich die Versetzung ausschlage. Es ist ja so schon ein Sechser im Lotto!! Nur doof, dass er gerade dieses Jahr kommt... Und aus mehreren Gründen ist es auch genau jetzt richtig... Oh man, was für ein Gefühlschaos!

Vielen lieben Dank euch auf jeden Fall für die Rückmeldungen!

Liebste Grüße
Karo


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