Kann man am Lehreraustauschverfahren teilnehmen und
gleichzeitig einen Versetzungsantrag innerhalb des eigenen Bundeslandes stellen?
Kann man bei beiden Antragsverfahren Wunschschulen/Wunschorte nennen?
Wird man bei diesen Verfahren irgendwohin verwiesen, hat selbst aber keinen Einfluss auf die Stellen?
Kann man dann zusagen oder absagen oder wie?
Wenn man so einen Antrag stellt: Kann man einfach Wunschorte nennen oder muss dort zunächst erst eine passende Stelle ausgeschríeben sein?