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Forum: "Verbeamtet als Lehrer in der Justiz, ab September an öffentliche Schule bw"

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Verbeamtet als Lehrer in der Justiz, ab September an öffentliche Schule bwneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ciccione Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.05.2015 18:31:32

Hallo an alle,
vielleicht kann mir jemand helfen, da die Leute im Rp irgendwie
überfragt sind wegen meinem Sonderfall. Ich bin verbeamtet als
Lehrer in der Justiz. Nun habe ich eine Stelle an einer öffentlichen
Schule im neuen Schuljahr. Darauf hatte ich mich im Verfahren
Zusatzqualifikation beworben. Mir kann keiner sagen, wann ich
gehen darf. Bei Versetzungen ist es ja der 1.8.aber keiner weiß, ob
das eine Versetzung ist. Bei einer Neuanstellung gilt ja als erster Tag
der erste Schultag, aber ich bin ja schon verbeamtet auf Lebenszeit
beim Land Bw.
Da ich in der Justiz keine Ferien habe und ich mich auch gerne auf
die neue Aufgabe vorbereiten möchte, wäre es sehr mühsam bis
11.9 zu arbeiten und dann am Montag gleich in eine neue Schule zu
kommen. Vor allem wenn es bei allen anderen verbeamteten
Lehrern anders läuft.
Habt ihr da Erfahrungen? An wen könnte ich mich denn noch
wenden?
Vielen Dank


Ist das nicht eine Frage des Arbeitsvertrages?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.05.2015 22:58:26 geändert: 05.05.2015 09:56:34

Als Beamtin der Justiz hast Du doch da sicher mehr Ahnung, Möglichkeiten bzw. Fachpersonal, die das wissen, wie man da juristisch rangeht bzw. wie man dabei vorgeht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es hier viele Leute gibt, die genau diesen außergewöhnlichen beruflichen Weg gegangen sind.

Ab wann gilt denn Dein neuer Arbeitsvertrag? Was steht denn da drauf? Ansonsten anrufen in der Rechtabteilung des Schulamtes. Dein neuer Arbeitgeber sollte schon wissen, wie er sich das gedacht hat.


Auf deinem Versetzungsschreibenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: major-kuchi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2015 09:29:42

hast zum einen der Sachberarbeiter. Dieser sollte dir die passende Auskunft geben können.
Ansonsten hast du mehrere Möglichkeiten:
a) Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes
b) Allgemeine Dienstordnung (ADO) für Beamte (Lehrer)
c) BASS (Bereinigte Abschrift schulischer Schriften) im Abschnitt Versetzungen

Desweiteren hast du in deinem Versetzungsschreiben sicherlich den Namen und die Kontaktdaten der Schule, an die du kommst. Ruf da an und vereinbar einen Termin, um genau diese Fragen zu besprechen. In NRW ist es auch so, dass in der letzten Ferienwoche die ersten Konferenzen sind und dass es eine Präsenzpflicht für die Lehrer gibt.
Ich hoffe, dass das o.g. etwas weiter helfen konnte.
Gruß
major-kuchi


Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ciccione Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2015 10:11:55

Erst einmal vielen Dank für die Antworten.

Ich habe einen Vertrag beim RP unterschrieben, da steht aber noch keine Schule drin. Weiterhin ist das der gleiche Vertrag, den beispielsweise nicht verbeamtete Lehrkräfte unterschreiben. Für die gilt der erste Schultag, als erster Arbeitstag, weil sie in den Sommerferein ja unfairerweise nicht bezahlt werden. Der Herr, bei dem ich das Gespräch hatte, hat mir die Nummer der zuständigen Dame gegeben, die sich auskennen sollte. Tja sie kennt sich leider nicht aus. Ich habe sie vor 4 Wochen angerufen und da wusste sie nichts. Gestern habe ich wieder angerufen und sie hat sich gar nicht mehr an mich erinnert. Außerdem meinte sie, dass ich viel zu früh dran wäre, warum ich das 3 monate vorher wissen muss.

Das Justizministerium lehnt sich zurück und sagt, das RP soll das klären, schließlich wollen die mich ja haben. Ist alles etwas verzwickt, aber ich seh schon, ich muss mich wohl selbst drum kümmern und nehm mir eure tipps zu Herzen. Vielen Dank


Ergebnisneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ciccione Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.05.2015 07:37:35

Guten Morgen,

nachdem ich eure Tipps befolgt habe, bin ich nach einigen Telefonaten beim Schulamt bei der Chefin der Lehrerversorgung des RPs gelandet. Ich habe ihr meinen Fall geschieldert, sie war sehr nett und hat mich nach 30 Minuten zurückgerufen. Da es vielleicht in Zukunft weitere Lehrer geben wird, die aus dem Vollzug in eine öffentliche Schule wechseln, schreibe ich das Ergebnis hier auf.
Ich werden nicht neu eingestellt, sondern versetzt. Allerdings nicht wie alle anderen Lehrer zum Schuljahresbeginn am 1.8, sondern nach den Sommerferein am ersten Schultag.
Das finde ich sehr schade, weil ich gern mehr Zeit gehabt hätte, mich auf die Stelle vorzubereiten. Andererseits kann ich das Kultusministerium auch verstehen, dass sie sagen, sie sparen sich zumindest einen Monat Gehalt.
Ich arbeite also bis zum letzten Ferientag und fange am ersten Schultag an der neuen Schule an.
Aber die Freude auf eine Schule ohne Gitter überwiegt
Liebe Grüße


Nachfrageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sfstoeckchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.05.2015 11:03:52

auch wenn deine Problem geklärt ist, bleibt mir eine Frage zu "Da ich in der Justiz keine Ferien habe": Aber einen Urlaubsanspruch hast/hattest du schon, oder ??? Evtl. könnte der dir ja auch zur erwarteten Vorbereitung verhelfen.


Antwortneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ciccione Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.05.2015 13:35:55

Ja wir haben 29 Tage Urlaub. Ich habe dann bis September nur 15 Tage
und da gehen schon einige drauf wegen Kita Schließung und Kita Streik.
Naja man kann nicht alles haben. Seit ich Gefangene unterrichte hab ich
vor fast nichts mehr Angst


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