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Forum: "Feste Stelle - trotzdem auf andere Stelle bewerben?"

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Feste Stelle - trotzdem auf andere Stelle bewerben?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nitschy Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.07.2016 23:20:00

Sind hier Lehrer aus NRW? Mir geht es an meiner Schule nicht gut. Ich muss da weg, da mir die Situation auf die Psyche schlägt. Eine Versetzung innerorts wäre mir nicht recht, da es sich auch um schulübergreifende Probleme handelt... Ich will in eine andere Stadt.

Eine Freundin riet mir zu einem ungewöhnlichen Schritt, da ich jetzt selbst in den Ferien keinen Abstand zur Schule bekomme. Sie selber hat sich aus einer Festanstellung hier in ein anderes BL beworben, wurde dort genommen und hat ihren Vertrag hier einfach aufgelöst. Nun überlege ich (unbefristet angestellt, aber nicht verbeamtet), ob ich mich einfach in eine andere Stadt bewerben soll (Stelle über leo.nrw.de) und dann ebenfalls dann um Vertragsauflösung bitten soll. Hat da jemand Erfahrungen? Wahrscheinlich würde ich die Stelle sogar bekommen, da es bislang keine weiteren Bewerber gibt und auch am Markt keine Bewerber sind.



warum nicht?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.07.2016 10:06:08

Als Angestellter hast du einen Arbeitsvertrag, in dem eine Kündigungsfrist steht. Die gilt nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für dich. Positiv heißt das, dass du jederzeit kündigen kannst, wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Negativ ist natürlich, dass du dich an die Frist halten musst, du kannst also nicht heute kündigen und morgen die Stelle wechseln - außer dein derzeitiger Arbeitgeber hat dem explizit zugestimmt.

Also bewirb dich ruhig auf die neue Stelle, teile deinem neuen Arbeitgeber die Kündigungsfrist mit, und wenn du dann die neue Stelle hast, kündige deinen Arbeitsvertrag regulär. Voila, neue Stelle neues Glück.



Vorsichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.07.2016 15:01:02 geändert: 23.07.2016 15:02:00

Du bist Tarifbeschäftigter des Landes NRW vertreten durch die Abteilung Schule der Bezirksregierung in deren räumlichen Zuständigkeitsbereich die Schule liegt, an der Du arbeitest. Du kannst natürlich deinem Arbeitgeber - dem Land NRW - kündigen, nur bleibt dir dann nichts anderes übrig als

A) einen privaten Schulträger zu finden, der dich anstellt, oder

B) ein anderes Bundesland als Arbeitgeber zu finden.

Ansonsten geht - auch für Tarifbeschäftigte - nur der Weg über einen Versetzungsantrag, entweder innerhalb des Regierungsbezirkes, bezirks- oder bundeslandübergreifend.

Frag den für dich zuständigen Personalrat bei der Bezirksregierung oder informir dich über OLIVER.



Danke für eure Antworten, aberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nitschy Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.07.2016 15:21:44

das weiß ich natürlich. Habe mich schon vor einem halben Jahr über Versetzungsverfahren informiert.
Es wunderte mich halt nur, weil es eben bei besagter Kollegin geklappt hat. Vielleicht lag es am BL-Wechsel, weil da auch der Arbeitgeber gewechselt hat.

Auf rechtmäßigem Weg, wenn man alle vertraglich vereinbarten Dinge streng einhalten will, wird das nicht klappen. Ich darf nur zum Quartalsende kündigen, könnte somit erst zum 1.10. woanders anfangen. Alle Stellen sind jedoch zum 15.9. ausgeschrieben... Lächerliche 2 Wochen... Sehr geschickt gemacht  

Versetzung regulär über oliver ist leider keine Option. Ich kann keine sozialen Gründe anführen und angesichts der personell angespannten Situation hier in der Region wird es keine Freigabe geben, obwohl ich von einer schlecht besetzten Stadt in eine deutlich unterbesetzte Stadt wechseln würde. Bin mir auch gar nicht sicher, ob ich es psychisch noch ein weiteres Jahr aushalten würde... Das wäre nämlich der früheste Termin über oliver. Wenn es blöd läuft, dauert es sogar 5 Jahre... Aber bis dahin hat die Schulwelt sicher eine Lehrerin weniger, denn eher würde ich mich beruflich neu orientieren als 5 Jahre den Mist weiter zu ertragen.

Gibt es hier denn jemanden, der schon einmal einen weniger "geraden Weg" gegangen ist und berichten mag?



Ich verstehe nicht ganzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.07.2016 22:17:45

Du willst das Schulamt wechseln, bleibst aber Landesangestellter von NRW? Habe ich das richtig verstanden?

 

Ich würde Dir den klassischen Weg empfehlen. Ich würde zum Schulamt gehen (oder wie das bei Euch heißt), würde ihm die Situation schildern, dabei ein bisschen auftragen und dass Du psychisch sehr angegriffen bist und Dir nur schwer vorstellen kannst, ein weiteres Jahr gesundheitlich durchzustehen.

 

Ich habe das mal gemacht, habe zwischendurch eine Schule abgelehnt, (offiziell weil der Weg zu weit war, aber ich wusste, dass ich bei der Schule vom Regen in die Traufe komme) und habe dann sogar an eine Grundschule wechseln können.



@caldeiraoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.07.2016 05:52:01 geändert: 24.07.2016 06:05:34

Das geht so in NRW ein wenig anders. Schulämter gibt es bei den Kreisen und kreisfreien Städten als Schulaufsicht nur für die Grund, Förder- und Hauptschulen.

"Schulamt (Organisation)
Das Schulamt für den Kreis XYZ in NRW ist als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde zuständig für die Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreis Soest. Für die Realschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen,  Gymnasien, Gesamtschulen, Waldorfschulen und Berufsbildenden Schulen ist die Bezirksregierung ABC als obere Schulaufsichtsbehörde verantwortlich."

Nichts desto trotz sind auch Grundschullehrkräfte wie @nitchy Beschäftigte des Landes - unabhängig davon, ob sie verbeamtet oder tarifbeschäftigt aka angestellt sind.

Um sich versetzen zu lassen, bedarf es der Freigabe durch die Schulleitung, der man zugeordnet ist. Diese kann einer Freigabe zweimal widersprechen, beim dritten Mal ist ihr Widerspruch hinfällig. D.h. nach spätestens drei Jahren muss eine Schulleitung den Versetungswilligen ziehen lassen. Voraussetzung ist, dass der Versetzungsantrag dreimal hintereinander in Folge neu gestellt wird.

Dieses Procedere läst sich eigentlich nur im Einvernehmen lösen oder es treten persönliche Gründe ein. Letzteres kann der Lebensgefährte/Ehemann sein, der in eine andere Stadt versetzt wird oder dort arbeitet, die pflegebedürftigen Eltern oder Schwiegereltern, die in einer anderen Stadt leben etc.

Der personalführenden Stelle muss ein einleuchtender Grund für die Verlagerung des Lebensmittelpunktes dargelegt werden, damit sie einer Versetzung zustimmen kann. Lediglich von A nach B umziehen, um danach in B unterrichten zu wollen, reicht nicht aus.

Um das Procedere zu umgehen gibt es nur eine Möglichkeit, eine Funktions- oder Leitungsstelle an der Wunschschule annehmen. Bei Annahme eines Beförderungsamtes an einer anderen Schule, gibt es die Freigabe ad hoc.



@nitchyneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.07.2016 06:10:22

Dann frage doch besagte Ex-Kollegin, wie sie es angestellt hat.

Wenn sie zuvor befristet beschäftigt war oder zwingende persönliche Gründe vortragen konnte, dann ist der schnelle Wechsel erklärlich.

Gab es das nicht, dann hat sie entweder Glück gehabt, dass ihre vormalige SL die Freigabe direkt erteilt hat, oder sie hat einen "anderen Dreh" gefunden. Wirst Du aber nur erfahren, wenn Du den direkten Kontakt zu ihr aufnimmst.



Bei unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.07.2016 11:25:14

läuft es so (BaWü), wie missmarpel es geschildert hat.

@miss: Hast du nicht schon Ferien? Wie wärs mal mit ausschlafen?  



Ich kann mir nicht vorstellen,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.07.2016 12:22:27 geändert: 24.07.2016 12:25:55

dass eine drohende Krankheit kein Grund ist. Zur Not muss man es eben leben. Und so wie die Föreneröffnerin schreibt, ist es schon dramatisch. Ich kann doch nicht arbeiten, bis ich unheilbar krank bin. Die wollen auch keine kranken Lehrkräfte und sie reißt zwar eine Lücke, schließt aber auch eine. Aber es ist richtig, wenn die sich quer stellen, hat man es nicht leicht!!! Und da es um die konkrete Stelle geht, ist mein Vorschlag wahrscheinlich zu langwierig. Aber man kann es ja trotzdem im Guten versuchen. Ich würde, wie schon geschrieben, das Gespräch mit der Schulbehörde (bei uns Schulrat) suchen.

Vielleicht hilft ein ärztliches Gutachten.

 

PS: Da bin ich aber froh, dass wir in Brandenburg nicht ganz so geknebelt sind. I.A. wird den Wünschen entsprochen.



@lamaisonneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.07.2016 17:00:59

Schulschlaf ist der gesündeste - der fehlt hat zur Zeit. 



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