Ist Tübingen nicht auch BaWü? Da gälte die Tauschregel meines Wissens nach nicht. Die gilt nur über die Landesgrenze. Von Hessen und BaWü weiß ich es sicher, da ich mich hier erkundigt habe.
Zunächst einmal gilt ja die 3-Jahres-Regel innerhalb eines Landes und die 5-Jahres-Regel für länderübergreifende Wechsel. So lange müsste man an der ersten/derzeitigen Stelle erstmal bleiben.
Und dann hat das RP das letzte Wort bei der Bewilligung eines Dienststellenwechsels, d. h. je nach Lehrerversorgung vor Ort - und das ist weitläufiger als nur die Dienststelle, an der man jetzt oder der nähere Verwaltungsbezirk - wird das RP stattgeben oder nicht.
Ich habe gar keine Erfahrungen mit Wechseln, würde auch nie wechseln wollen - trotz Disput mit der Schulleitung und Fernbeziehung.