hier mal einige informationen, die für Oberösterreich gelten (dürfte aber ähnlich in andren Bundesländern laufen.
a) "fertige" lehrer wenden sich an den Landesschulrat für Oberösterreich, A-4020 LINZ, Sonnensteinstraße 20. Von dort lässt man sich folgendes Formular schicken:
Ansuchen um Einleitung des Anerkennungsverfahrens von Lehramstausbildungen aus dem Bereich der Europäischen Union.
Das Ansuchen selbst ist dann gebührenpflichtig (), aber da bekomt man eh ein Informationsblatt mitgeschickt. Aufgrund der Studiennachweise wird dann festgelegt, ob Ergänzungsprüfungen abgelegt werden müssen.
b) Lehrer, die die erste Staatsprüfung haben (oder aber auch noch nicht), wenden sich an die Pädagogische Hochschule Oberösterreich, 4020 Linz, Kaplanhofstraße 40, Studien- und Prüfungsabteilung.
Dort wird individuell anhand des bereits absolvierten Studienplanes entschieden, welche Anteile nachgeholt werden müssen. ich habe die Auskunft erhalten, dass dies meist der schulpraktische Anteil ist sowie das österreichische Schulrecht.
Diese Auskünfte betreffen das Lehramt an GS, HS (= Gesamtschule bei uns) und Neuen Mittelschulen. Eventuell gelten für das Unterrichten an Gymnasien andre Bestimmungen, jedoch können euch die oben genannten Stellen da sicher auch Auskunft darüber geben.
(bei uns wird gerade versucht, die Lehramtsausbildung zu "vereinheitlichen",d.h. die Grundausbilung soll für alle gleich werden, wenn es denn gelingt................)