Hallo zusammen,
kann mir jemand darüber Auskunft geben, ob es in NRW nach wie vor noch so ist, dass man bei Antritt einer SChulleiterstelle im Grundschulbereich dennoch 4 Jahre bei gleichem Gehalt wie zuvor weiterarbeitet (sprich: es bleibt 4 Jahre bei A12 anstatt der regulären A13-Besoldung)?
VG
lola