... Niedersachsen ist es so, dass du innerhalb einer Frist von 8 Wochen die Stundenzahl der Elternzeit ändern kannst. Wenn du also jetzt Elternzeit mit 0 Stunden beantragst, hast du es bis Weihnachten durch. Ich weiß ja nicht, wie alt euer Sohn ist, aber vielleicht hast du so etwas Luft, um die Versetzung in ein anderes Bundesland zu regeln.
Für die Schule wäre es allderdings sicherlich auch schön, wenn du das Halbjahr beenden könntest.
Gruß,
adubet