Hallo Kerstin,
das deutsche Steuerrecht ist schon merkwürdig:
Ist jemand außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig, liegt steuerlich eine Dienstreise vor. Leider ist dieser Grundsatz für Lehrkräfte eingeschränkt, denn ein Lehrer, der regelmäßig an zwei Schulen unterrichtet, hat per Definition zwei regelmäßige Arbeitsstätten. Die Fahrten zwischen diesen beiden Arbeitsstellen zählen deshalb nicht zu den Dienstreisen im steuerlichen Sinne.Es wird deshalb auch kein Verpflegungspauschbetrag gewährt. Die Fahrtkosten zwischen den beiden Arbeitsstätten (Stamm- und Abo-Schule)sind aber dennoch als Dienstreisen abzusetzen. (also Ausnahme von der Ausnahme!!)
Du erhältst eine Fahrtkostenerstattung von der Dienststelle. Die zahlt aber immer nur einen geringen Betrag. Steuerlich kannst du aber mehr absetzen, nämlich die Differenz zwischen den gewährten Fahrtkosten und den steuerlich relevanten Beträgen (0,30 € pro tatsächlich gefahrenem Kilometer).
Hier gibt es nun leider doch noch eine Einschränkung: Die steuerlich günstigere Dienstreisepauschale gilt nur für die Fahrten zwischen den beiden Arbeitsstätten. Fährst du morgens gleich zur Abo-Schule gibt es lediglich die einfache Entfernungspauschale (0,30€ über 21km).
Ich wünsche dir viel Erfolg bei deiner Steuererklärung.
LG
docman